Wuduu mit Schminke?

3 Antworten

Wa alaykum-salam.

Im Namen Allahs, des Barmherzigen und Barmherzigen.

Aller Preis gebührt Allah, und Allahs Segen und Friede seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie, seinen Gefährten und Anhängern.

Walaikum assalam,

Hier gibt es zwei Probleme:

1. Die Gültigkeit ritueller Waschungen (Wudu) beim Tragen von Make-up;

2. Die Zulässigkeit des Schminkens außerhalb des Hauses.

 

1. Die Gültigkeit ritueller Waschungen (wudu) beim Tragen von Make-up

Ein solches Make-up würde nicht als erkennbare Barriere angesehen werden, die verhindert, dass Wasser auf die Haut gelangt. Daher ist Ihr Wudu darüber gültig. Dies unterscheidet sich von Dingen, die eine erkennbare Barriere haben, die verhindert, dass Wasser an irgendeinen Teil der Haut gelangt, der gewaschen werden muss, wie zum Beispiel Nagellack oder dickes wasserfestes Make-up, weil diese Dinge die Gültigkeit des Wudu verhindern würden.

Imam Tahawi (Allah sei ihm gnädig) in Sharh Ma`ani al-Athaar (1.33) und Imam Nawawi in Sharh Sahih Muslim (2.214) vertreten beide den wissenschaftlichen Konsens darüber, dass es obligatorisch (fard) ist, das gesamte Körperteil zu waschen die Gliedmaßen, die man waschen soll. [siehe: Abu Jayb, Mawsu`at al-Ijma` fi al-Fiqh al-Islami, 3.1258]

Die Verpflichtung, alle gewaschenen Gliedmaßen vollständig zu waschen, ergibt sich aus dem ausdrücklichen Text des göttlichen Gebots:

„O du, der du glaubst! Wenn Sie zum Gebet aufstehen, waschen Sie Ihr Gesicht und Ihre Arme bis zu den Ellbogen, reiben Sie leicht Ihren Kopf und (waschen) Sie Ihre Füße bis zu den Knöcheln.“ [Koran, 5.6]

Dies liegt daran, dass der Befehl, „Ihre Gesichter, Arme bis zu den Ellenbogen“ und Ihre Füße bis zu den Knöcheln zu waschen, ausdrücklich in der Verpflichtung enthalten ist, alles innerhalb der Grenzen dessen, was man waschen soll, mit Wasser übergießen zu lassen. [siehe: Imam Shihab al-Din Alusi (gest. 1270 n. Chr.) von Bagdads majestätischer Koranexegese, Ruh al-Ma`ani, 6.70-72]

Laqit ibn Subra (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs (Segen und Friede seien auf ihm), lehre mich die rituellen Waschungen.“ Er (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „ Vollständig waschen; zwischen deinen Fingern verschränken; und übertreibe es, wenn du Wasser in deine Nase nimmst, es sei denn, du fastest.‘“ [Überliefert von Tirmidhi, Abu Dawud, Nasa’i und Ibn Maja]

Anas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtet: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sah einen Mann, dessen Füße eine Fläche von der Größe eines Fingernagels ungewaschen gelassen hatten, und so sagte er zu dem Mann: Gehen Sie und führen Sie Ihre rituellen Waschungen ordnungsgemäß durch.‘“ [Abu Dawud und Nasa'i] Die diesbezüglichen Hadithe sind zahlreich.

Mehr informationen unter: https://islamqa.org/hanafi/qibla-hanafi/34644/makeup-to-work-my-wudu-and-the-issue-of-wearing-makeup-outside-the-house/?ssp=1&darkschemeovr=1&setlang=de-AT&safesearch=moderate

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

walaikum salam Lieber Bruder.

wuduu ist Ja dafür da Sich zu reinigen. Also musst du die Schminke abmachen fürs gebet.

beim Thema ob es schlimm ist die Pflichtgebete dabei zu unterlassen würde ich Ja Sagen.

es Gilt in jeden Fall Deen über Dunya.
Du brauchst diese Schminke nicht. Es kann dir auch Egal sein was irgendjemand über dich denkt Mein Bruder. Gefalle dem Schöpfer und nicht der Schöpfung.

geh Lieber Zum Arzt und Versuch eine Angemessene Therapie für dein Problem zu machen.

Lass die schminke sein und Konzentrier dich auf das Gebet.

Salamu Alaikum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pflichtgebete, die bewusst weggelassen werden, können nicht nachgeholt werden. Das geht nur bei vergessenen oder verschlafenen Gebeten. Und Wudu muss adäquat umgesetzt werden, es muss also auch Wasser an die Stellen kommen.