Wohnungssuchend melden...

2 Antworten

Also beim Amt kann man sich nicht Wohungssuchend melden. Höchsten Arbeitsuchend^^ Und da muss man einen Antrag stellen und wenn es das Arbeitsamt ist, bekommt man ALGI und wenns das Jobcenter ist ALGII bzw. Hartz 4 halt. Und dafür gibts einen Rechner: http://www.hartz4rechner.info/hartz4rechner/
da kann man ungefähr ausrechnen, was man "rausbekommt".
Beim Antrag musst Du so oder so angeben, wie Deine Lebensituation ist und danach wird entschieden. Da die Ämter nicht bundesweit einheitlich handeln, solltest Du dann alles Weitere dort erfragen oder Dich an Hartz 4 Foren wenden.

Erdbeerengel81 
Fragesteller
 11.02.2014, 21:35

Sorry,hatte es wohl falsch ausgedrückt!Ich meinte:Wenn ich mich melde,damit sie mir meine Miete bezahlen,ob dafür schon die Scheidung beantragt sein muss?!Denn die Scheidung würde ich schon gerne dannach beantragen,nicht das ich hinterher auf der Straße bin...!!!

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mops09  11.02.2014, 21:52
@Erdbeerengel81

Also ich würde mal sagen: ja. Da Du ja Deinen Lebensunterhalt und auch die Miete selber tragen musst und das musst Du irgendwie belegen.
Ich würde da wirklich mal in dem gegen-hartz Forum fragen bzw. suchen. Da findest Du sicher was.

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Erdbeerengel81 
Fragesteller
 11.02.2014, 22:04
@mops09

Okay!Dann mache ich das mal... vielen Dank für deine Tipps :-)

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mops09  11.02.2014, 22:08
@Erdbeerengel81

Gerne - ich hoffe, es wird Dir Deine Fragen beantworten können - ich gehe mal davon aus :)

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Das kannst du auch schon machen,bevor du die Scheidung eingeleitet hast !

Dazu musst du dich beim Jobcenter arbeitssuchend melden,dann kannst du eine eigene Wohnung und Leistungen beantragen.

Dein noch Mann müsste dir im Trennungsjahr Unterhalt zahlen,wenn du über kein Einkommen verfügst und er unterhaltsfähig ist,also über seinem Selbstbehalt von 1100 € bereinigtes Nettoeinkommen liegt.

Dieser Unterhalt würde dir dann auf deine Leistungen angerechnet und diese um den Betrag gekürzt.

Die Wohnung dürfte ca.45 qm groß sein,was sie in deiner Stadt kosten dürfte,kann dir nur das zuständige Jobcenter genau sagen,aber das du schon einmal einen Anhaltspunkt hast,könntest du im Internet unter ,, Harald - Thome -örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.