Wohnung Mann rausschmeißen?
Hallo
mein Mann geht nicht aus der Wohnung raus.
bis jetzt hat der weder bei der stromzahlung noch mietzahlubg unterstützt habe alles alleine gemacht.
mietvertrag ist auf meinem namen
kann ich ihn so Polizeilich rausschmeißen oder muss das anwältlich geklärt werden?
würde das schnell gehen?
danke im Voraus
Seid ihr verheiratet?
Ja leider leben aber seit 1 monat getrennt miete zahle ich selber
Das mit Getrennt kommt jetzt sehr spät.
Lebt ihr also getrennt, hat er eine andere Wohnung?
Nein der wohnt immernoch in der Wohnung wo wir zusammen gelebt haben ich zahle weiter er zahlt nix sagt andauernd will die Wohnung übernehmen tut aber nichts
7 Antworten
Erkläre die Trennung schriftlich und mit Zugangsbeleg, damit du einen genauen Zeitpunkt hast.
Wirtschafte ab diesem Zeitpunkt getrennt von ihm. Einkäufe, Essen, Wäsche usw. machst du nicht mehr für ihn.
Mach eine Forderung mit der Hälfte der für die Wohnung anfallenden Kosten auf (Miete +NK). Rückwirkend wird das nicht gehen. Für die Zukunft aber durchaus.
Verwahre deine Unterlagen an einem für ihn nicht zugänglichen Ort.
Die gerichtliche Zuweisung der Wohnung dürfte in diesem Fall schnell gehen und könnte sogar per einstweiliger Verfügung funktionieren.
Besprich das am besten mit deiner Anwältin.
Wenn du ihm das schon mehrfach gesagt hast, kannst du die Polizei rufen.
Schlüssel abnehmen lassen, Er hat bestimmt Telefon und kann vereinbaren wann er seine Sachen holt. Dann darf er das nötigste zusammen packen und muss schauen wo er unterkommt.
Ihr seid miteinander verheiratet und es handelt sich um die eheliche Wohnung (ihr wohnt beide da)?
Wenn er dich nicht bedroht oder gar angreift, wird die Polizei da nichts machen. Was auch und warum? Wie ihr das Finanzielle untereinander regelt, ist schliesslich nicht Sache der Polizei.
Ihr seid verheiratet.
Damit ist das die eheliche Wohnung, aus der du ihn nicht einfach rauswerfen kannst. Ungeachtet des Mietvertrages und ungeachtet der tatsächlichen Kostenübernahme. Er hat hier bis auf weiteres dieselben Rechte wie du.
Du kannst jedoch bei Gericht die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen. Bei dieser Sachlage stehen die Erfolgsaussichten gut.
Mhhh. Geht so. Sie verdient. Er nicht. Könnte also auch gut sein, dass ihm die alleinige Nutzung zugesprochen wird. Z.B. wenn sie gewalttätig wäre. Keine Ahnung ob Gerichte immer noch so männerfeindlich-sexistisch sind.
Keine Ahnung ob Gerichte immer noch so männerfeindlich-sexistisch sind.
Ja. Sind sie. Ich denke auch nicht, dass sich das je ändern wird. Zumindest nicht in die richtige Richtung.
Selbst wenn ihm die Wohnung zugewiesen würde, müsste er dann die Kosten für die Wohnung alleine tragen.
Grundsätzlich halte ich das aber für extrem unwahrscheinlich, da der Mietvertrag auf ihren Namen läuft und keine Gründe dagegen sprechen.
Naja, der Vertrag läuft auf ihren Namen. Da kann man dann wirklich nicht von Männerfeindlichkeit sprechen.
Du kannst ihn über die Polizei aus der Wohnung entfernen lassen, wenn er dort nicht offiziel wohnt....
Da es sich um den Ehemann handelt, gehe ich davon aus, dass er dort ordnungsgemäß gemeldet ist.
Nein. Das kann sie nicht. Sie kann ihn nur auffordern. Aber die Polizei hat mit der Sache nichts zu tun.
Bei den vielen unsinnigen Empfehlungen, die Polizei zu rufen, tut eine richtige Antwort wie diese richtig gut :-)