Wohin bei Wohnungslosigkeit?

5 Antworten

Hi,

Wenn er zwangsgeräumt wird bekommt er automatisch das Angebot erstmals in eine Notunterkunft zu gehen. Ich würde empfehlen mit den schreiben der Räumung zum Amt zu gehen und da vorzusprechen ob die finanziell helfen um die Obdachlosigkeit abzuwenden, wenn da ne Zusage hat kann mit viel Glück sich vielleicht doch mit den Vermieter noch einigen

An die Stadt wenden, die muss für Unterkunft sagen. Ich meine sogar da hat er ein Recht darauf

LePetitGateau  06.08.2023, 12:13

Ein Recht auf eine Unterkunft ja. Aber das ist halt im Zweifel die Obdachlosenunterkunft oder das Klappbett in der Turnhalle. Nur um das zu betonen

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Je nach der Gegend wird es schwer da die meisten Vermittler endweder nur an Studenten oder Berufstätige vermieten dazu kommt noch Kaution eventuell Provision wenn bei einer Genossenschaft noch Genossenschaftsanteil zumal da lange Wartezeiten sind. Entweder eind Monteure Unterkunft die vermieten teilweise auch zu besseren Konditionen bei einer entsprechenden Mietdauer. ca. 400 - 550€ warm mit Strom sollten möglich sein da diese Zimmer so ca. 8-15 qm haben muss das Amt die Kosten übernehmen und man kann sich Anmelden. Nicht ideal aber mehr fällt mir leider nicht ein.

Alles Gute und viel Glück

Woher ich das weiß:Recherche

Er könnte bei dir paar Tage übernachten bis er was findet

LePetitGateau  06.08.2023, 12:08

Das ist nicht mit ein paar Tagen geklärt.

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Caritas = Wird im Zweifel auf eine Obdachlosenunterkunft temporär hinauslaufen wenn er gleichzeitig bedürftig ist. Eine Wohnung ist nicht hergezaubert.