Woher haben Youtuber die Rechte, Szenen von Animes in seinen Videos zu zeigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja es gibt Urheberrechte, weshalb man es aus rechtlicher Sicht nicht einfach so darf.

Manchen ist dies aber egal, und sie verwenden die Szenen ohne Erlaubnis in der Hoffnung das sie keinen Ärger bekommen.

Andere YouTuber haben sich die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt und verwenden das Material also legal.

Wieder andere nutzen es nur im Rahmen des Zitatrechts (§51 UrhG).

Bei ausländischen YouTubern kann die Verwendung in gewissen Rahmen auch von deren Landesgesetzen erlaubt sein.

DoragonYT 
Fragesteller
 04.02.2021, 09:11

Benutzt Kaizen! Das Zitatrecht, oder hat sich die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt? Wo bekommt man solche Clips und die Erlaubnis her? Wenn ich zum Beispiel, wie Kaizen! Ein Video über Naruto machen möchte, was muss ich da tun, damit alles legit ist?

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ChrisCat1, UserMod Light  04.02.2021, 14:36
@DoragonYT

Ich kenne die Videos von Kaizen nicht und kann dir daher auch nicht sagen wie er es macht.

Wo bekommt man solche Clips und die Erlaubnis her?

Man kann bei den Rechteinhabern nachfragen.

Im Falle von in Deutschland lizenzierten Titeln wäre der deutsche Publisher wohl die erste Anlaufstelle an die du dich wenden kannst.

Manche Rechteinhaber erlauben auch die Nutzung ohne das man gezielt nachfragen muss. In dem Fall gibt es für die Nutzung dann aber meist noch bestimmte Bedingungen wie z.B. das man einen Copyright Hinweis anzeigen muss.
Hierzu sollte man dann aber Angaben auf den Webseiten der jeweiligen Rechteinhaber finden.

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Ich zitiere meine Antwort auf eine ähnliche Frage:

"Unter folgenden Umständen darfst du Anime in deinem Video verwenden:

- Du hast von den Rechteinhabern eine Nutzungserlaubnis erhalten (§ 31a UrhG)

- Die Ausschnitte dienen in deinem Video nur als Zitat. Du musst dich hier mit den Szenen inhaltlich auseinandersetzen und die Quelle des Materials angeben. (§ 51 UrhG)

- Die Szenen in deinem Video hast du stark genug verarbeitet, und zwar so, dass das ursprüngliche Werk zwar noch als Grundlage dient, jedoch im neuen Video nur noch bedingt zu erkennen ist. Das neue "Werk" (deine Kreativität) muss in den Vordergrund treten. (§ 24 UrhG). "

die meisten veröffentlichen es einfach und hoffen nicht gestrikt zu werden :)

ZITATRECHT

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Japan-fan und Anime-Lover

kurze Szenen darf man Zeigen.

Woher ich das weiß:Hobby