Wo verklage ich Air France?

3 Antworten

Grundsätzlich müsstest du in Frankreich klagen.

Etwas anderes dürfte deswegen gelten, weil man durchaus argumentieren kann, dass Berlin hier Erfüllungsort gewesen ist und deswegen das AG bzw. LG Berlin zuständig ist.

Ansonsten bleibt es wohl bei Frankreich, weil es keinen besonderen Gerichtsstand für Verbraucher bei Beförderungsverträgen gibt und es sich auch nicht um eine Streitigkeit aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung handelt, wenn du nicht gerade das Ticket in Frankfurt gekauft hast.

Ich würde mit nem Mahnbescheid beginnen, dafür benötigst du nicht unbedingt einen Anwalt.

Hier die Info über europäische Mahnbescheide:

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Europaeischen+Mahnbescheid+Europaeischen+Zahlungsbefehl+beantragen-1385-leistung-0#:~:text=Hat%20Ihr%20Schuldner%20oder%20Ihre,Sie%20ein%20Europ%C3%A4isches%20Mahnverfahren%20durchf%C3%BChren.&text=Der%20durch%20das%20Europ%C3%A4ische%20Mahnverfahren,EU%20bis%20auf%20D%C3%A4nemark%20anerkannt.

Aus dieser Info lese ich, du musst in Frankreich klagen:

"Deutsche Niederlassung ohne Bezug zum Ticket-Verkauf

Eine gänzlich andere Richtung schlug kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Auch wenn ein Flugticket einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutsche Internetseite (hier: airfrance.de) mit überwiegend deutschen Kontaktdaten im Impressum gebucht werde, sind deutsche Gerichte international nicht zuständig. Im Fall des Air-France-Buchungsportals habe man die technische und inhaltliche Pflege vollständig aus dem Ausland vorgenommen. Damit gäbe es keinen „Bezug des Buchungsvorgangs zu einer deutschen Niederlassung” und für deutsche Gerichte bestehe somit keine Zuständigkeit (Urteil vom 16. Januar 2020, Aktenzeichen 16 U 208/18)."

kannst die da verklagen, wo du grad bist, wirst halt ggf weitergeleitet

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiengang