Wo liegt der Unterschied zwischen 1. Helfer und Notfallhelfer?

2 Antworten

Da kommen umgangssprachliche Bezeichnungen und "offizielle Namen" durcheinander.

Beispielsweise müssen Betriebe nach BG-Vorgabe eine gewisse Anzahl an Betriebs-Ersthelfern haben (auch Betriebshelfer genannt). Das ist quasi ein normaler Erste-Hilfe-Kurs mit 9 UE, bei dem die BG ein paar Auflagen zur genauen Ausführung macht. Der Schein ist immer 2 Jahre gültig und wird dann mit einer Fortbildung in Erster Hilfe wieder um 2 Jahre verlängert.

Umgangssprachlich ist aber auch derjenige ein Ersthelfer, der zuerst am Unglücksort war und geholfen hat; beispielsweise der, der den Notruf abgesetzt und schonmal die Basismaßnahmen duurchgeführt hat. Das ist ja meistens ein medizinischer Laie, der sich im besten Fall noch an seinen Erste-Hilfe-Kurs erinnert.

Die Bezeichnung "Notfallhelfer" ist eher ein umgangssprachlicher Überbegriff für Sanitäter, nichtärztliches Rettungsdienstpersonal, Feuerwehrleute usw.; es ist eben einfacher, von "den Notfallhelfern" zu sprechen, als das im Einzelnen aufzudröseln.

Es kann auch sein, dass eine Feuerwehr intern sowas wie ein Notfallhelfer-Treining macht, indem z.B. ein befreundeter Rettungsdienstler ein paar weitergehende Maßnahmen zur Ersten Hilfe zeigt; und im Einsatz sind das dann eben die, die zuerst losgeschickt werden um sich "zu kümmern".

Kleine Spitzfindigkeit:

1. Hilfe muss man ja können durch den Führerschein

Das ist zwar von der Fahrerlaubnis-Verordnung her so geregelt, ist aber fürs praktische Leben zu kurz gedacht.

Denn wenn du mal in die Verlegenheit kommst, Erste Hilfe leisten zu müssen, ist das zu 95% jemand aus deinem persönlichen Umfeld: Familie, Arbeitskollegen, Freunde. Und mit denen lebst du ja auch, ohne einen Führerschein zu haben. Ja, wenn man keinen Führerschein machen will, zwingt einen niemand zum Erste-Hilfe-Kurs. Aber das Ergebnis kann dann eben sein, hilflos vor der bewusstlosen Mutter zu stehen und das Beste zu hoffen.

Für den Führerschein brauchst du "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Das ist die Sparvariante der Ersten Hilfe...

RedPanther  15.12.2019, 12:54

Die Trennung zwischen "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" und "Erste Hilfe" wurde 2015 aufgehoben. Seither gibts nur noch den einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten, der für alle Führerscheine, ggf. Trainerlizenzen und unter Beachtung der BG-Auflagen auch als Betriebshelferkurs akzeptiert ist.

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RedPanther  15.12.2019, 13:06
@ErsterSchnee

Jap... daher kommt ja der ganze Irrglaube, die Bescheinigung sei grundsätzlich nur begrenzt gültig.

Es wurden nur, als die Fahrerlaubnisverordnung auf "EH-Ausbildung von min. 9 UE" geändert wurde, die bestehenden LSM-Bescheinigungen mit 8 UE in einer Übergangsregelung noch zwei Jahre lang akzeptiert.

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