WLAN share?

1 Antwort

Die Störerhaftung gibt es grundsätzlich seit Ende 2017 nicht mehr - also "Nein". Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst, lass Deine Mitbewohnerin über einen Gastzugang in Dein WLAN - sofern Dein Router das unterstützt.

Wie immer ist Juristerei aber ein ganz eigenes und häufig widersprüchliches Thema - daher auch https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261 lesen und/oder weiter im Netz zum Stichwort "Störerhaftung" suchen.

mchawk777  21.03.2024, 19:43
Die Störerhaftung gibt es grundsätzlich seit Ende 2017 nicht mehr - also "Nein". Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst, lass Deine Mitbewohnerin über einen Gastzugang in Dein WLAN - sofern Dein Router das unterstützt.

Richtig - die Störerhaftung existiert nicht mehr und betrifft vor allem offene, unverschlüsselte HotSpots.

Bei einem abgesicherten WLAN wird dagegen die Argumentation, dass man nicht weis, wer Zugang dazu hat schwieriger. 😉

So oder so ist NIE empfehlenswert Fremden Zugang zum eigenen Netzwerk zu gewähren. 😉

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