Witwenrente Mieteinnahmen Was genau?
Hallo Forumsgemeinde,
Ich brauche eure Hilfe, ich schlage mich gerade mit den Antrag auf Witwenrente rum. Genaugesagt mit dem Thema Mieteinnahnen. Ich weiss das diese auf die Rente anzurechnen ist, aber was davon genau? Kalt oder Warmmiete? Und was ist mit den laufenden Kosten. Ich habe nach den Tod meiner Frau ein Haus geerbt welches nun vermietet ist. Da dieses Haus aber noch bei der Bank abzuzahlen ist, bleibt von der Mieteinnahme nicht wirklich was übrig. Darf ich das Gegenrechnen? Wäre für eure hilfe sehr sehr dankbar und es wäre schön wenn ihr eure Antworten mit Quelle versehen würdet, vielen lieben Dank
Grüße vom Izelion
1 Antwort
Angerechnet werden MIeteinkünfte nur wenn die Ehe nach 2001 geschlossen wurde (wenn mich das Gedächtnis nicht täuscht) vorher waren weiter Nebeneinkünfte nicht relevant.
...und dann ist nur die Kaltmiete abzüglich Aufwendungen für die Wohnung relevant.
Das muss im Einzelnen ein Steuerberater erklären. Aber ich denke nicht da ja der Tilgungsdienst/Zinsdienst dem Vermögensaufbau dient.
Steuerlich sind die Zinsen für vermietet Wohnungen und Häuser abzugsfähig, die Tilgung nicht. Ob das auch für die Rentenberechnung gilt weiß ich aber nicht
Hallo, vielen Dank, wäre das Darlehen dann als Aufwendung abzuziehen?