Wird der Lehrer sich ans Jugendamt wenden?

3 Antworten

Der Lehrer müsste gemäß Paragraph 4 Abs. 1 KKG handeln. Dort steht alles drin: Wenn Lehrern gewichtige Anhaltspunkte (körperliche und psych. Gewalt wurde benannt) für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden...usw. (siehe Gesetzestext).

Grüsse

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja wird er, wenn Gewalt zum Einsatz kommt Zuhause, muss er handeln!

Ja er muss! Ob er es tut ist eine andere Sache.