Wieviel Trinkgeld gibt man der Kosmetikerin?

5 Antworten

Die Pauschale von 10% hat doch einen ganz anderen Ursprung.

I.d.R. ist es in Deutschland so, dass die erbrachte Serviceleistung bereits im Preis enthalten ist. Das Trinkgeld ist nur eine persönliche Anerkennung -- und die kannst Du bewerten, wie Du willst.

Außerdem ist so ein Betrag ja auch relativ -- für einen sind 2,00 Euro extra Peanuts, für andere eine zusätzliche Belastung.

rainbowgirl 
Fragesteller
 05.11.2008, 11:36

Klar kann man das bewerten wie man will, und so viele laufen wahrscheinlich gar nicht mehr herum, für die Geld Peanuts sind... mich hätte nur interessiert, ob es auch hier eine faire Richtlinie gibt. Vielen Dank, das muss man dann wohl einfach von Fall zu Fall entscheiden...

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da ich selber vom Fach bin, d. h. die letzten 3 Jahre als Kosmetikerin in 5* Hotels in Deutschland und der Schweiz gearbeitet hab, geb ich hier mal meine Erfahrungswerte bekannt: in der Regel sind es ca. 5-10€, bzw. 10-20chf pro Stunde Behandlung gewesen. bei 1,50€ wundert man sich, bei 20€ freut man sich. aber ich denke, 10% sind normalerweise schon angemessen.

Ich gebe genausoviel wie bei meiner Frisörin. Immerhin gibt sich die Kosmetikerin genausoviel Mühe, wie die Friseurin. Also gibts auch das gleiche Trinkgeld. Beide haben eine gute Dienstleistung erbracht.

Mach es doch einfach so wie du willst. Frag sie ob du eine Kaffeekasse hast und runde z.b. auf den nächsten Euro auf plus 1 Euro (2 Euro ? 3 Euro ? die Frage wird dir dein Portemonnaie beantworten)

rainbowgirl 
Fragesteller
 05.11.2008, 10:56

Schon klar... aber wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, dann finde ich, dass man bei Zufriedenheit auch das entsprechende Trinkgeld geben sollte. Der Ober bekommt seinen Stundenlohn und hat mit dem eigentlichen Endbetrag im Restaurant nur bedingt etwas zu tun, daher finde ich 10% nachvollziehbar. Bei der Kosmetikerin ist es aber anders, da ist ihre Leistung ganz anders im Preis enthalten. Also Du sagst, ein paar Euro für die Kaffeetasse genügen?

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Je nach Umfang zw. 2 und 10 Euro.