Wie wird mein Urlaub geregelt beim Minijob?

2 Antworten

Ich kann komplett daneben liegen aber ich meine bei Schüerjob bei diesen Arbeits + Freizeiten eher garnicht.

Aber frag einfach mal nach. Die beste Auskunft kommt beim Arbeitgeber selbst

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der
gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag)
ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten
Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber
pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen
leistet.

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag)

Arbeitet ein Minijobber nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur
acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu, auch wenn er zehn Stunden in der Woche
insgesamt arbeitet.

Gewähren Sie als Arbeitgeber Ihren vollzeitbeschäftigten  Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche, dürfen Sie Ihre Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligen. Diesen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.

Woher ich das weiß:Hobby – Reisebloggerin, weit mehr als 20 Länder bereist
mrmccaughy  25.10.2017, 19:52

Passt alles. Zu erwähnen sei noch, dass der Anspruch in der Systemgastronomie gerne unter den Tisch gekehrt wird. Haste Glück, dasses bei Dir anders ist...

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