Wie wird ein Zug mit Zwei, Druckluft bremsen beim Abstellen abgesichert (maximale Neigung 2,5 Prozent)?

2 Antworten

In der Schweiz kannst du das gleich vergessen:

Sichern von Fahrzeugen
Die folgenden Mittel dürfen zur Sicherung abgestellter Fahrzeuge verwendet
werden:
– Hemmschuhe
– Feststellbremse
Abgestellte Fahrzeuge im oder unmittelbar gegen ein Gefälle von mehr
als 20 ‰ sind in jedem Fall zusätzlich zur erforderlichen Mindestfesthaltekraft
mit einem Hemmschuh zu sichern.
Die Luftbremse darf zum Sichern abgestellter Fahrzeuge nur verwendet
werden, wenn innerhalb der nächsten halben Stunde wieder an diese
Fahrzeuge angefahren wird und wenn sich die Fahrzeuge nicht im oder
unmittelbar vor einem Gefälle von mehr als 2 ‰ befinden. Dabei sind die
Fahrzeuge voll zu bremsen.
Ein einzeln abgestellter Wagen ist immer sofort mit von der Luftbremse
unabhängigen Mitteln zu sichern.
Für das Sichern in Wannengleisen sowie in Gefällen gegen den Prellbock,
bei daran anliegenden Fahrzeugen, können die Infrastrukturbetreiberinnen
abweichende Betriebsvorschriften erlassen.
Werden Triebfahrzeuge oder Fahrzeuge der Unterhaltsdienste mit
Hemmschuhen gesichert, sind diese so zu legen, dass sie nicht durch
Schienenräumer, Sandrohre, Messradsätze usw. weggeschoben werden
können.

Zusätzlich hat jeder Zug das Teilbremsverhältnis, das jedesmal überprüft werden muss:

Teilbremsverhältnis
das Teilbremsverhältnis garantiert eine minimale Bremswirkung, um bei
einer Zugtrennung die einzelnen Zugteile sicher zum Stillstand zu bringen
und während einer Zeit von mindestens einer halben Stunde gegen
Entlaufen zu sichern
Die Bremsen sind gleichmässig im Zug zu verteilen. Überdies müssen die
Bedingungen für das Teilbremsverhältnis erfüllt sein.
Das Teilbremsverhältnis muss gerechnet werden:
– vom Zugschluss her bis zu jeder möglichen Trennstelle im Zug
– von der Zugspitze her für jede mögliche Trennstelle bis nach dem
fünften Fahrzeug der Anhängelast.
Das kleinste berechnete Teilbremsverhältnis muss mindestens so gross
sein wie das Bremsverhältnis nach angewendeter Bremstabelle für die
massgebende Neigung und eine Geschwindigkeit von 25 km/h.
Zur Bestimmung der Teilbremsverhältnisse werden angerechnet:
– das zur Bestimmung der Bremsreihe anrechenbare Bremsgewicht
der eingeschalteten Bremse
– bei geschleppten Triebfahrzeugen mit Nachbremse das in der
Triebfahrzeugtabelle angegebene oder am Fahrzeug angeschriebene
Bremsgewicht der Nachbremse
Das Teilbremsverhältnis gilt als erfüllt und muss nicht überprüft werden,
wenn alle Fahrzeuge mit einer Bremse gebremst werden.
Die Eisenbahnunternehmen, welche auf Grund der angewendeten
Bremstabelle und der massgebenden Neigung grundsätzlich mit einer tieferen
Geschwindigkeit als 25 km/h verkehren, erlassen die notwendigen
Vorschriften in den Ausführungsbestimmungen.

Eien Sicherung nur mit der Luftbbremse im Gefälle von 25 Promillen, ist nicht zulässig, wenn der Luftvorrat von einer besetzten Lok nicht ergänzt werdeen kann.

Und im Vergleich zu früher mit den Gusssohlen sind die Werte der Festhaltekraft geinger geworden, so dass man das zulässige Gefälle angibt. dieser Wagen darf nur bis zu einem Gefälle von 56 Promillen mit der Feststellbremse gebremst werden.

https://flic.kr/p/Twpftk

Bis du dir Sicher mit der Neigung?

Bei 2,5% würde ich keine Wagen ohne zusätzlichen Sicherungen abstellen. Zumindest Handbremsen und Hemmschuhe müßten schon reichen. Was sagt den die Vorschrift zu so einem Fall, soviel ich weis gibt es da genaue Regularien.

eriboo 
Fragesteller
 08.02.2022, 13:56

Es war Prüfung Frage

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