Wie wahrscheinlich ist, dass ich mein Geld wieder bekomme.?

1 Antwort

Am Ende hat das manchmal etwas von Willkür, wie das Kreditinstitut entscheidet. Als besseres Argument gegenüber dem Kreditinstitut ist eine Strafanzeige und eine Übermittlung des Aktenzeichens meist hilfreich.

Abgesehen davon ist es rechtlich eindeutig: Der Händler schuldet dir die Abgabe an dich oder eine andere Person in deinem Haushalt und er muss das beweisen. Sofern du mit dem Händler oder dem Paketdienstleister nichts anderes vereinbart hast. Deine Haustüre (Klingeln und schnell weiterfahren, wie ich auch schon oft erlebt habe) ist keine ordnungsgemäße Übergabe.

Man könnte also letztendlich gegen den Händler klagen und würde dann gewinnen, wenn er die korrekte Zustellung nicht beweisen kann.

HerrPeter743 
Fragesteller
 08.04.2024, 15:50

Die Kreditkartenbank sagte Anzeige: Wollen/brauchen sie nicht, der Händler bestreitet es und sagt, dass ich lüge? Was nicht der Fall ist. (nachweislich) weißt du vielleicht, ob der Händler die Rückerstattung stoppen kann ?? auch wenn ich die Ware nicht bekommen habe.

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xubjan  08.04.2024, 15:58
@HerrPeter743

Nein, kann er nicht so ohne Weiteres. Ich würde trotzdem Anzeige erstatten. Dabei sollte man offen lassen, ob die Lieferung auf dem Postweg verschwunden ist oder nie verschickt wurde. Du weißt es nicht, was genau passiert ist, außer dass es nicht angekommen ist. Soll sich die Staatsanwaltschaft damit rumschlagen.

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HerrPeter743 
Fragesteller
 08.04.2024, 16:00
@xubjan

Es geht darum !! Laut Tracking wurde es angeblich zugestellt, wo ich (nachweislich auf der Arbeit) war und die Unterschrift ist nicht meine !! Und nein, habe keine Abstellgenehmigung, meine Vermutung , Paketfahrer hat es unterschrieben.

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xubjan  08.04.2024, 16:05
@HerrPeter743

Dann würde ich genau das bei der Polizei angeben. Strafanzeige mit Verdacht, der Paketfahrer habe es eingesteckt.

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HerrPeter743 
Fragesteller
 08.04.2024, 16:19
@xubjan

Wäre das dann nicht Verleumdung ? (Ohne Beweise)

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xubjan  08.04.2024, 16:23
@HerrPeter743

Ne. Du benennst die dir bekannten Fakten und äußerst eine Vermutung. Die falsche Unterschrift muss ja irgendwo her kommen. Kann auch sein (wie ich eingangs erwähnte), dass der Paketfahrer es vor die Haustür geworfen hat und keinen Bock hatte oder keine Zeit, zu warten, aber das muss dann halt ermittelt werden. Dass es dann jemand anderes mitgenommen hat. Aber auch das wäre meinem Laienhaften Verständnis nach Betrug, da der Paketbote deine Unterschrift nun mal nicht fälschen darf und dir keinen Schaden und anderen (dem Dieb oder dem Händler) einen Vorteil verschaffen darf.

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