Wie vorgehen bei Wohnungsverkauf mit Vollmacht?
Hallo zusammen,
wir (meine Frau und ich) verkaufen aktuell unsere Wohnung. Meine Frau ist jedoch seit einem Jahr im Ausland (Türkei). Für den zu planenden Notartermin sind die Unterschriften von uns beiden notwendig. Sie kann die nächsten Monate nicht nach Deutschland, weshalb sie mir eine Vollmacht für die Abwicklung dieses Verkaufs geben möchte.
Wie müssen wir nun für eine gültige Vollmachtvergabe meiner Frau an mich vorgehen? Muss sie in der Türkei zu einem Notar und ihre Vollmacht beurkunden und mir schicken? Auf welcher Sprache? Was muss ich hier machen?
Wie geht man in diesem Fall vor? Jede Erfahrung und Tipps helfen!
PS: gibt es die Möglichkeit, durch Videozuschaltung beim Notar "digital" anwesend zu sein, sodass man sich diesen Schritt der Bevollmächtigung überspringen könnte?
Danke euch!!!
2 Antworten
Am Besten stimmst du dich mit dem Notar ab, welcher den Kaufvertrag beurkundet.
Ich würde davon ausgehen, dass die Vollmacht aus der Türkei notariell beglaubigt sein muss und ggf. auch per Apostile kommen muss. Sprache wäre so zu wählen, dass der Notar in Deutschland damit arbeiten kann.
Bei der Unterzeichnung müssen die Personen anwesend sein, digital geht m.W. nicht.
Deine Frau kann aber auch Ihre Unterschrift bei einem Notar im Ausland leisten, welcher dies dann bestätigt. Dann braucht es keine Vollmacht.
Solche Themen solltest du aber mit dem Notar hier besprechen, denn jede Meinung hier hilft dir nicht, sollte es der Notar anders sehen.
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung in Deutschland ist. Also, einfach zum Notar gehen und mit Käufer und Dir (50% Verkäufer) beurkunden. Gleichzeitig kannst Du als vollmachtsloser Beteiligter für Deine Frau unterschreiben. Die Urkunde wird dann zu Deiner Frau in die Türkei geschickt. Sie geht dann mit der Urkunde zum nächsten deutschen Konsulat und läßt dort ihre Unterschrift beglaubigen (Ausweis mitnehmen). Das Konsulat stémpelt das Ganze und die Urkunde kann zurück an den Notar in Deutschland geschickt werden. Fertig!
Einfach kurz mit dem Notar besprechen, das ist kein Problem. Die zusätzlichen Kosten müsst Ihr natürlich tragen.