Wie viele mangelhafte Noten im FOS-Abschlusszeugnis sind zulässig (Hessen, Wirtschaft/Verwaltung)?

1 Antwort

Ich habe hier nur die Versetzungsregeln für Gymnasien in Hessen. Dort könntest Du 5en jeweils in einem Haupt- und einem Nebenfach gerade noch durch eine 2 oder zwei 3en in anderen Hauptfächern ausgleichen. Ich befürchte fast, an einer FOS in Hessen wird es nicht anders aussehen.

http://www.lgl.de/wordpress/wp-content//Unsere_Schule/Sekundarstufe_I/versetzungsbestimmungen.pdf

blokknord 
Fragesteller
 29.04.2016, 22:13

Vielen Dank für die Antwort. 

Über die FOS findet man nur folgendes:

3) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern des Pflicht- und des Wahlpflichtbereiches mindestens ausreichende Leistungen in den Endnoten erzielt wurden.

(4) 1) Der Prüfungsausschuss kann die Prüfung bei einer mangelhaften Leistung in einem der Fächer, mit Ausnahme des Fachrichtungs- oder Schwerpunktfaches, für bestanden erklären, wenn mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach oder mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern gemäß § 24 Abs. 1 erbracht wurden. 2) Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.

Steht eben nichts von zwei 5en dabei.

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Joshua18  29.04.2016, 22:18
@blokknord

Dann gelten dort ganz offensichtlich die Regeln aus dem Link ! Das heisst das Hauptfach musst Du ausgleichen, wie Du es beschrieben hast und das Nebenfach ebenfalls mit einer 2 oder 2x3, nur dass dort die Noten nicht zwingend Hauptfächer sein müssen, aber können.

Jedes Fach kann natürlich nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden !

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