Wie lange Strom-, Wasser- und Energierechnungen aufbewahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst als Privatperson die gar nicht aufheben.

Ist eben in Deinem Interesse da mindestens mal ein bis zwei Vorjahresrechnungen zu haben, falls etwas mit den Zählerständen, Verbräuchen usw. nicht passen sollte.

Ich würde 2 Vorgängerrechnungen + die laufende JahresRechnung archivieren.

Ein Jahr lang, da du sie solange reklamieren bzw. widersprechen kannst