Wie sollte man in einer Personenkontrolle antworten?
Guten Abend ,
Ich hab eine Frage undzwar hab ich einen Eintrag wegen BTM(ist 2 Jahre her) Polizisten stellen ja einen die berühmte Frage ob man schonmal was mit der Polizei zu tun gehabt hatte
Wie sollte man in so einen Fall antworten ? Die Frage kam mir zufällig auf
Ps:
Problem ist die haben auch einen Vorfall gespeichert gelassen wo das Verfahren eingestellt wurde (wo ich unschuldig war ) haben sie darauf auch direkt Zugriff oder nur Einträge im BZR?
4 Antworten
Du mußt wahrheitsgemäße Angaben zu Deiner Person machen, ... Name, Anschrift, ...
kannst auch den Ausweis zeigen.
Ansonsten darst Du eisern schweigen.
Ist doch egal.. die Wahrheit finden sie es sowieso heraus.
Ich würde immer freundlich und ehrlich bleiben, das schätzt man am meisten.
Wenn es eingestellt wurde, können die da nicht direkt drauf zugreifen.
die Fragen also nur ab was im Bundeszentralregister gespeichert ist und nicht was in der Polizeiakte steht ?
Es gibt so viele Register... ist immer unterschiedlich was abgefragt wird.
Eingestellte Verfahren landen aber im "staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister" und das wird ziemlich sicher nicht abgerufen.
stimmt nicht, freundlich und ehrlich führt dazu das sie sonst was machen
Wahrheit sagen
welches bundesland?
wenn sie personalien nehmen wissen sie das du BTm einträge hast, das wird gespeichert und dann durchgegeben
In nrw die haben das aber gespeichert allerdings haben die zum Teil auch was gespeichert wo ich unschuldig war und das ganze eingestellt wurde das weiß ich durch einen Antrag auf Auskunft den ich mal gestellt habe
ist halt eine Fangfrage wo ich aber nicht weiß wie man antwortet um nicht als verdächtig zu gelten
ist aber mein erstes und einziges vergeben gewesen sonst war ich noch nie in Konflikt richtig gewesen
ich habe ein btm eintrag , wusste davon nix , obwohl es nicht meines war, fingerabdrücke wurden genommen, aber das wars auch wieder.
die fingerabdrücke auf den zello wurden nicht überprüft, das dieser eintrag existiert wusste ich erst 8 jahre später und einige miese polizeikontrollen durfte ich mitmachen, allerdings anderes bundesland.
Das Problem ist das die auch ein Vergehen noch eingetragen haben wo das Verfahren eingestellt wurde weil ich komplett unschuldig war ob das ganz legal ist weiß ich nicht die haben es mit wiederholungsgefahr begründet obwohl es nur eine Straftat war