Antrag auf vorzeitige Tilgung im BZR nach § 49 BZRG?

2 Antworten

Mit deiner Begründung hast du keine Chance.
Was vor allem daran liegt, dass Behörden im Normalfall keinen Zugriff auf das BZR haben.

Zugriff wird hier nur relevant vor Gericht, bei der Zulassung zum Anwalt und bei der Einbürgerung.

osako13 
Fragesteller
 31.08.2020, 14:28

Danke für die Antwort. Bedeutet das, dass Behörden beim Einstellungsverfahren weiterhin nur Einsicht in das (erweiterte) Führungszeugnis und nicht in das BZR haben? Dann wären die Einträge im BZR für meine beruflichen Pläne irrelevant.

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AnglerAut  31.08.2020, 14:31
@osako13

Einsicht ins BZR ist ein extremer Sonderfall. Die allermeisten Behörden kriegen nur das Führungszeugnis zu sehen.
Deine Vergehen werden im Übrigen auch nachv5 Jahren aus dem BZR gelöscht.

Was sind denn deine beruflichen Pläne?

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osako13 
Fragesteller
 31.08.2020, 14:43
@AnglerAut

Das ist ein sehr wertvoller Hinweis, danke! Meine Pläne sind eine Einstellung (Quereinstieg oder duales Studium) bei der Stadt, Polizei, Bundeswehr, Finanzamt, o.ä. (bin gelernter Bankkaufmann und habe die Fachhochschulreife)

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AnglerAut  31.08.2020, 14:51
@osako13

41 BZRG regelt, wer wann reinschauen darf. So wie ich das ganze lese darf keine der von dir genannten Stellen bzgl. Bewerbern hier Einblick nehmen.

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Die Benachteiligung im Bewerbungsverfahren hast du dir ja selbst zuzuschreiben.

Das Zentralregister wurde ja eigens dafür eingerichtet, dass sich Arbeitgeber über evtl. Vorstrafen der zukünftigen Mitarbeiter informieren können.

Niemand will einen verurteilten Betrüger an seiner Kasse sitzen haben.

osako13 
Fragesteller
 31.08.2020, 14:08

Erstens gilt alles unter 90 Tagessätze nicht als Vorstrafe und zweitens habe ich um Erfahrungsberichte zum o.g. Thema gebeten und nicht um Moralpredigten. Danke :)

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