Wie schnell muss der Vermieter bei einer rausgeflogen Sicherung reagieren? Und muss ich die Einrichtungsmikrowelle von der Kaution zahlen?

3 Antworten

Ich würde sagen, sofern es eine "normale" Wohnung ist (also kein Wohnheim, Behindetenheim, Hotel, Ferienunterkunft o.ä,): Sofort!

Aber der Kasten im Keller Weg gesperrt.

Halte ich für nicht zulässig.

Und Google sagt das mehr oder weniger auch^^ https://www.mietrechtsiegen.de/mieterzugang-zu-stromzaehlern-und-sicherungskaesten/

Mal abgesehen davon ist das auch ein generelles Sicherheitsrisiko:

Deine Sicherungen sind auch gleichzeitig die "Absperrhähne", über die du die Stromzufuhr im Falle einer akuten Gefahr manuell kappen kannst (Brand, Stromunfälle etc.).

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich schon mehrere Jahre damit.

Die Mikrowelle ist Bestandteil der Mietsache und insofern muss diese instandgesetzt oder erneuert werden und zwar durch und auf Kosten des Vermieters. Sofern keine Fehlbehandlung in der Shäre des Mieters bestand (Waschen in der Dusche, erwärmen von Spraydosen).

Sicherungen die zur Mietsache gehören, müssen IMMER zugängig sein! Insofern hat der Vermieter sofort, ohne schuldhaftes Zögern zu reagieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Haussicherungen müssen schnellstmöglich ersetzt werden.

Wenn die Mikrowelle zur Mietsache gehört, muss der Vermieter sie auch instandsetzen, oder ersetzen.