Wie schnell muss der Vermieter bei einer rausgeflogen Sicherung reagieren? Und muss ich die Einrichtungsmikrowelle von der Kaution zahlen?
Bei mir ist gerade die Sicherung rausgeflogen in der Wohnung. Aber der Kasten im Keller Weg gesperrt. Wie schnell muss der Vermieter die wieder reinmachen, wenn ich morgen Homeoffice machen muss und er nur 2 Haus weiter wohnt?
Und eine zweite Frage: Angenommen in der Wohnung hat das eine Mikrowelle verursacht, die zur möblierten Einrichtung gehört und die auch schon vor Einzug von anderen Mietern genutzt wurde und möglicherweise nun defekt ist. Müsste ich diese dann von der Kaution bezahlen, oder wie ist die Rechtslage? Oft verwendet habe ich sie nicht.
3 Antworten
Ich würde sagen, sofern es eine "normale" Wohnung ist (also kein Wohnheim, Behindetenheim, Hotel, Ferienunterkunft o.ä,): Sofort!
Aber der Kasten im Keller Weg gesperrt.
Halte ich für nicht zulässig.
Und Google sagt das mehr oder weniger auch^^ https://www.mietrechtsiegen.de/mieterzugang-zu-stromzaehlern-und-sicherungskaesten/
Mal abgesehen davon ist das auch ein generelles Sicherheitsrisiko:
Deine Sicherungen sind auch gleichzeitig die "Absperrhähne", über die du die Stromzufuhr im Falle einer akuten Gefahr manuell kappen kannst (Brand, Stromunfälle etc.).
Die Mikrowelle ist Bestandteil der Mietsache und insofern muss diese instandgesetzt oder erneuert werden und zwar durch und auf Kosten des Vermieters. Sofern keine Fehlbehandlung in der Shäre des Mieters bestand (Waschen in der Dusche, erwärmen von Spraydosen).
Sicherungen die zur Mietsache gehören, müssen IMMER zugängig sein! Insofern hat der Vermieter sofort, ohne schuldhaftes Zögern zu reagieren.
Haussicherungen müssen schnellstmöglich ersetzt werden.
Wenn die Mikrowelle zur Mietsache gehört, muss der Vermieter sie auch instandsetzen, oder ersetzen.