Zum Beispiel 3 oder 4 mal.

am 30. Januar 2010 09:58
Hier ein Beispiel für jemanden, der das sehr lange gemacht hat. Offenbar wurde er immer wieder gewählt, sonst hätte er nicht von 1972 bis 2006 (34 Jahre lang) ununterbrochen im Amt sein können:
am 30. Januar 2010 09:25 Eine Begrenzung gibt es nicht. Man muss nur unterscheiden zwischen ehrenamtlichem und berufsmäßigem Bürgermeister. Der berufsmäßige Bürgermeister darf zum Zeitpunkt der Amtsantretung das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Cool danke