Wie nennt man den beruf wo man bei der Ausländerbehoerde arbeitet?

3 Antworten

Hallo Antonio!

In allen Behörden arbeiten unterschiedlich speziell geschulte Mitarbeiter.

Es gibt die Verwaltungsangestellten, die oftmals als Quereinsteiger aus irgendeinem Lehrberuf zur Verwaltung kommen und i. d. R. verwaltungsfachlich nachgeschult werden. Die Personen werden gern genommen, weil sie einen Bezug zur realen privaten Wirtschaft haben.

Dann gibt es die Verwaltungsfachangestellten, die nach dem Realschulabschluss, die Verwaltung in der Ausbildung gelernt haben. Die Ausbildung dauert wie bei den meisten anderen Lehrberufen auch, drei Jahre und wird neben der Berufsschule durch 2 Jahre Schulung an einem Verwaltungsseminar ergänzt. Die Abschlussprüfung vor der IHK bezieht sich aber in wesentlichen Teilen auf die Lernergebnisse aus dem Verwaltungsseminar, nicht auf die Lernergebnisse der Berufsschule.

Die Verwaltungsfachwirte erreichen ihren Abschluss i. d. R. im zweiten Bildungsweg. Meist sind das Verwaltungs(fach)angestellte, die eine weitere dreijährige verwaltungsspezifische Schulung genossen haben. Es gibt auch Diplom-Verwaltungsfachwirte. Der Unterschied liegt im zusätzlichen Ablegen einer Diplomarbeit. Ähnlich einem Arzt. Ein Arzt wird durch Schulung auch nicht zum Doktor, sondern erst durch Ablegen einer Doktorarbeit. Um es auf das handwerkliche Fach umzulegen: "Meister" sind beide. Nur der eine ohne und der andere mit Titel.

Hier eine klare Abgrenzung zu Beamten.

Die meisten Angehörigen von Behörden sind Beamte. Sie haben i. d. R. eine meist schulische Ausbildung verbunden mit Praktika. Die Ausbildung dauert je nach Laufbahn zwei bis drei Jahre. Im gehobenen Dienst ist eine Diplomarbeit Pflicht.

Auch wer fachfremd studiert hat, kann Behördenmitarbeiter werden. Solche Leute werden meist als Referenten oder Dezernenten je nach Studienfach eingesetzt (z. B. Architektur, Bau, Pädagogik). Dieser Personenkreis besteht auch überwiegend aus Beamten.

Zum Verdienst:

Der öffentliche Dienst unterscheidet vier Kategorien*:

  • einfacher Dienst (A1-A5 [Beamte]; E2-E5 [Angestellte])
  • mittlerer Dienst (A5-A9 [Beamte]; E5-E9 [Angestellte])
  • gehobener Dienst (A9-A13 [Beamte]; E9-E12 [Angestellte])
  • höherer Dienst (A13-A16 [Beamte]; E 13 [Angestellte])

  • (Land Hessen; die Strukturen in Bund, Kommunen und anderen Ländern sind aber ähnlich)

Mindestens erforderliche schulische Voraussetzungen:

  • Einfacher Dienst: Kein Abschluss bzw. Hauptschulabschluss
  • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + Ausbildung
  • Gehobener Dienst: Abitur oder Ausbildung + Zusatzqualifikation
  • Höherer Dienst: Universitätsabschluss

(Diese Aufstellung behandelt nur die Gehälter oder Erfordernisse der A-Besoldung (Aufsteigende Gehälter). Gehälter und Erfordernisse anderer Besoldungsgruppen wie z. B. B-Besoldung, R-Besoldung sind hier nicht berücksichtigt.

Gruß Navvie

Verwaltubgsangestellter.

Hier wirst du fündig... http://www.bund.de/DE/Stellenangebote/Festeinstellung/festeinstellung_node.html;jsessionid=C3FA09D918E9D8AF8D0949E2A4B032BE.1_cid296

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Vermutlich ist das ein Verwaltungs-Fachangestellter und ein Lehrberuf. Voraussetzung dafür ist meist Realschulabschluß.