Wie nah darf ich einen Hundezwinger an die Grundstücksgrenze des Nachbars bauen?

2 Antworten

Das ist wohl weniger eine Frage des Baurechts, wie conzu vermutet.

Die dort genannten Mindestabstände zur Grundstücksgrenze betreffen üblicherweise nur "Bauwerke", also etwa Garagen und Carports.

Ein Zwinger ist ja meist nur ein hoher Drahtkäfig.

Probleme könnte es aber geben, wenn der Nachbar keine Lust verspüren sollte, sich von den lieben Tierchen, die Dich vermutlich hier zur Wahl Deines Pseudonyms veranlasst haben, regelmässig verbellen zu lassen und ihre Scheinangriffe Richtung Zaun über sich ergehen zu lassen.

Dann käme das Ordnungsrecht oder das Nachbarschaftsrecht ins Spiel, die beide Landes- oder Gemeindeangelegenheit sind

Soweit ich weiß, muß man einen Abstand zum Grundstück des Nachbarn von 1 m bis 1,50 m einhalten. Nachlesen kann man das aber auch im Baurecht oder im Internet recherchieren unter Abstandflächenrecht.