Wie lange vor Beginn einer Beschäftigung muss der Arbeitsvertrag unterschrieben sein?

3 Antworten

Vorher gar nicht. Auch ein muendlicher Arbeitsvertrag ist wirksam und wird spaetestens durch die Aufnahme des Arbeitsverhaeltnisses durch den Arbeitnehmer sowie deren Duldung durch den Arbeitgeber geschlossen.

Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber allerdings, innerhalb eines Monats ab Beginn des Arbeitsverhaeltnisses, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhaeltnisses schriftlich darzustellen und dies dem Arbeitnehmer auszuhaendigen. Macht er dies nicht, macht das den muendlichen Arbeitsvertrag aber nicht unwirksam.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag sollte nur unter Zeugen abgeschlossen werden, damit er Gültigkeit hat.

Ist der schriftlichen Arbeitsvertrag Bedingung (z.B. im öffentlichen Dienst), dann sollte er zum Dienstbeginn unterschrieben sein. Ansonsten könnte es Probleme wegen des Versicherungsschutzes geben.

Zu Beginn der Tätigkeit reicht an sich sogar ein Handschlag. Spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit muss der Arbeitgeber jedoch dem Arbeitnehmer eine schriftliche Fassung des Arbeitsvertrags aushändigen.

DerCaveman  23.11.2019, 02:27

Das stimmt natuerlich. Ergaenzend muss aber hinzugefuegt werden, dass es keinerlei Auswirkung auf die Wirksamkeit des muendlichen Arbeitsvertrags hat, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Ausfertigung der schriftlichen Darstellung nicht nachkommt.

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