hallo,
wir haben vor gut einem jahr einen gutschein zur hochzeit geschenkt bekommen...
dieser gutschein ist von einem reisebüro... darauf steht, dass er ein jahr lang gültig ist...
die gültigkeit ist damit vor einem monat abgelaufen...
es kann doch nicht sein, dass sich das reisebüro das geld ( 300 € ) einfach einsteckt, welches jemand für uns eingezahlt hat... oder ?

Ist lt. einem Gerichtsurteil ungültig. Es gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. Geh trotzdem zum Reisebüro und lass Dir einen neuen Gutschein ausstellen.
ich bin mir ziemlich sicher dass es gesetzlich geregelt ist dass solche geldgutscheine nie verfallen dürfen
denke schon, er wurde in geld im damiligem abrechnungszeitraum erworben und somit abgerechnet. wie sollten die denn jetzt die reise verbuchen? glaube das ist normal, ein jahr und so, darum stands ja drauf

Wenn du im Moment keine Zeit hast kannst du ihn verlängern lassen oder verkaufen.

ich würd einfach mal hingehen und fragen. manchmal schreiben die das auch nur drauf, damit nicht irgendwelche leute noch nach 5 jahren angeschissen kommen
Ein Gutschein verfällt nicht
http://www.pruefungsgeil.de/forum/fachbereiche,jura,rechtswissenschaften/duerfen...

Meines Wissens nach muss ein Gutschein mndestens 3 Jahre gültig sein. Wenn Sie ihn nicht annehmen wende dich an den Verbraucherschutz.
Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.
Eine Befristung auf einem Gutschein ist zulässig und wirksam. Allerdings kann der Aussteller lediglich nach Ablauf der Frist die Leistung verweigern, aber nicht die Rückgabe des Kaufpreises.
Sommersonne123 am 26. September 2008 14:40 Ich glaube allerdings, dass die Rückgabe des Wertes (abzgl. evtl. einer Bearbeitungsgebühr) nur an den Besteller/Käufer des Gutscheins erfolgen kann. Das ist mit den 3 Jahren ist gut zu wissen.
nein - ein Gutschein ist ein Inhaberpapier wie ein Schuldschein oder ein Scheck. Wer ihn hat der hat auch alle Rechte.

Ich habe ein Reisebüro. Dieser Gutschein verfällt definitiv nicht. Kannst du auf jeden Fall noch einlösen, leider wissen das viele nicht. Ich schreibe allerdings auch immer drauf, dass der Gutschein ein Jahr gültig ist, sage aber dem Käufer dazu, dass er nicht verfällt. Das mache ich, damit der Geschenkte sich wirklich Gedanken macht und den Gutschein nicht einfach in die Ecke legt...