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Wie lange ist ein Gutschein gültig ?

gefragt von faband am 26.09.2008 um 14:33 Uhr

hallo,

wir haben vor gut einem jahr einen gutschein zur hochzeit geschenkt bekommen...

dieser gutschein ist von einem reisebüro... darauf steht, dass er ein jahr lang gültig ist...

die gültigkeit ist damit vor einem monat abgelaufen...

es kann doch nicht sein, dass sich das reisebüro das geld ( 300 € ) einfach einsteckt, welches jemand für uns eingezahlt hat... oder ?


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AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 26. September 2008 14:35
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Ist lt. einem Gerichtsurteil ungültig. Es gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. Geh trotzdem zum Reisebüro und lass Dir einen neuen Gutschein ausstellen.


anonym
beantwortet von RiemenRalle am 26. September 2008 14:34
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ich bin mir ziemlich sicher dass es gesetzlich geregelt ist dass solche geldgutscheine nie verfallen dürfen


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 26. September 2008 14:35
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denke schon, er wurde in geld im damiligem abrechnungszeitraum erworben und somit abgerechnet. wie sollten die denn jetzt die reise verbuchen? glaube das ist normal, ein jahr und so, darum stands ja drauf


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 26. September 2008 14:35
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Wenn du im Moment keine Zeit hast kannst du ihn verlängern lassen oder verkaufen.


cosch87
beantwortet von cosch87 am 26. September 2008 14:35
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ich würd einfach mal hingehen und fragen. manchmal schreiben die das auch nur drauf, damit nicht irgendwelche leute noch nach 5 jahren angeschissen kommen



anonym
beantwortet von eisern am 26. September 2008 14:35
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Jolly
beantwortet von Jolly am 26. September 2008 14:37
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Meines Wissens nach muss ein Gutschein mndestens 3 Jahre gültig sein. Wenn Sie ihn nicht annehmen wende dich an den Verbraucherschutz.


anonym
beantwortet von clausrutan am 26. September 2008 14:38
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Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.

Eine Befristung auf einem Gutschein ist zulässig und wirksam. Allerdings kann der Aussteller lediglich nach Ablauf der Frist die Leistung verweigern, aber nicht die Rückgabe des Kaufpreises.

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 26. September 2008 14:40

Ich glaube allerdings, dass die Rückgabe des Wertes (abzgl. evtl. einer Bearbeitungsgebühr) nur an den Besteller/Käufer des Gutscheins erfolgen kann. Das ist mit den 3 Jahren ist gut zu wissen.

Kommentar von clausrutan am 26. September 2008 14:52

nein - ein Gutschein ist ein Inhaberpapier wie ein Schuldschein oder ein Scheck. Wer ihn hat der hat auch alle Rechte.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 26. September 2008 14:38
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Ich habe ein Reisebüro. Dieser Gutschein verfällt definitiv nicht. Kannst du auf jeden Fall noch einlösen, leider wissen das viele nicht. Ich schreibe allerdings auch immer drauf, dass der Gutschein ein Jahr gültig ist, sage aber dem Käufer dazu, dass er nicht verfällt. Das mache ich, damit der Geschenkte sich wirklich Gedanken macht und den Gutschein nicht einfach in die Ecke legt...


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