Gültigkeit von Gutschein

5 Antworten

Wann wurde dieser Gutschein ausgestellt ?

-Gültiges Verfallsdatum: Ist der Gutschein befristet, sollte er innerhalb dieser Zeit auch eingelöst werden. Überziehen geht nicht. Die Gesichtsbehandlung bei der Kosmetikerin oder der Kinobesuch sollten rechtzeitig vor dem angegebenen Ablaufdatum wahrgenommen werden. Wichtig: In der Regel muss ein Gutschein mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind rechtlich nicht zulässig. Wer weiß, dass er das vorgegebene Zeitkorsett nicht schafft, kann versuchen zu verhandeln.

wolfman257  30.07.2012, 09:41

Ist doch egal, der kann von 1543 sein.

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Du kannst ihn heute einlösen. Laut Gesetz sind diese Befristungen auf den Gutscheinen nicht mehr gültig. Der Gutschein ist bezahlt und der Kunde hat das Recht, sich dafür etwas zu holen.

Generell sind solche Gutscheine 3 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum.

HomerAdams  30.07.2012, 09:56

Richtig. Und nach Ablauf der 3 Jahre, darf der Verkäufer das Geld für den Gutschein, nicht einbehalten, sondern muß es dem Käufer auf Verlangen, auszahlen. Sofern dafür Geld bezahlt wurde.

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Der Wert von Gutscheinen verfällt nicht.

Wenn sie nicht mehr eingelöst werden können, aufgrund von eingeschränkter Verfügbarkeit z.B., kann man sich dafür das Geld wieder auszahlen lassen.

Der Betreiber kann dann eine Aufwandsentschädigung von (glaube) 20% einbehalten.

Den kannst du einlösen! Der Gesetzgeber hat erst vor kurzer Zeit festgelegt das Befristungen für Gutscheine nicht gelten.

Ich denke mal es bedeutet bis einschließlich dem 30.07.2012. ich würde es auf jeden Fall mal versuchen, mehr als ihn abzulehnen können sie ja auch nicht tun (: