Gültigkeit von gekauften Gutscheinen. 6 Monate zulässig?

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Ich habe mich selbst intensiv mit dem Thema beschäftigt.

Die Sachlage ist folgende: Nach geltendem Recht müssen die Anbieter ihre Gutscheine 3 Jahre lang einlösen. Sollten sie dies nicht tun, würden sie sich "ungerechtfertig bereichern" (so der juristische Begriff). Immerhin haben sie Geld kassiert und dir keine Leistung dafür gegeben. Dabei gilt, dass ein solcher Gutschein in der Regel 1 Jahr lang ohne Wertverlust gültig. Sollte nach dem ersten Jahr der Wert der zu erhaltenden Leistung gestiegen sein (z.B. das Menü des Testaurantgutscheins kostet inzwischen 2 Euro mehr), dann darf der Inhaber dir die Differenz in Rechnung stellen, da diese nicht Bestandteil des Gutscheins ist.

Die Groupon-Gutscheine sind deswegen auf 6 Monate ausgeschrieben, weil dadurch viele Käufer auch innerhalb dieser Zeit den Gutschein einlösen. So kann der Inhaber besser kalkulieren. Einfach den Inhaber mal anrufen und "fragen", ob er den scheinbar abgelaufenen Gutschein nicht doch noch akzeptieren will. Meistens klappt das anstandslos, manchmal behaupten sie "aus Kulanz machen wir's" (obwohl sie wissen, dass sie müssen) und ganz selten weigern sie sich. Im letzten Fall einfach den die obige juristische Formulierung kurz erwähnen und schon klappts. Bei mir selbst ging es aber bisher immer auf Anhieb.

LG, Seika85

suntrop 
Fragesteller
 25.06.2011, 18:10

Danke für die ausführliche Antwort. Die sehr kurze Wartezeit bei Groupon Gutscheinen ist schon ärgerlich.

Ungünstig nur, dass man den Gutschein bei Groupon kauft und nicht beim Händler. Wenn der Händler sagt, er kann das Geld bei Groupon nicht mehr einfordern, z.B. nach 9 Monaten, dann stellt der sich wohl bockig. Und Groupon hat bestimmt gute Juristen und einen langen Atem für Auseinandersetzungen.

Die kassieren die Einnahmen und behalten sie, wenn der Händler die Gutscheine nicht innerhalb der Frist einreicht. Ein lukratives Geschäft für Groupon. Ich bevorzuge dann lieber den normalen Preis in Zukunft.

Ein Anbieter kann seine Einlösepflicht einschränken. Muss aber vor Ablauf der Zeit auch Bargeld heraus geben, wenn keine adäquaten Waren angeboten werden.

Eig ist ein Gutschein ja nur Geld in anderer Form, und Geld kann ja auch nciht verfallen eig. dürfte der Ewig gültig sein

Besonders bei restaurantgutscheinen ist Vorsicht geboten.Ein Pächterwechsel und schwupp ist der Gutschein ungültig.Denn ein nachfolger haftet nicht für den Gutscheinaussteller.Gutscheine also schnellstens umsetzen