Wie lange gilt die Theorieprüfung?

3 Antworten

Die Prüfungen sind nach bestehen ungültig also für den A2 nicht mehr gültig das muss dann ganz neu gemacht werden bis auf ein paar Erleichterungen . 

Und da man erst 1 Monat vor dem Mindestalter (18 / A2) die Fahrprüfung ablegen kann sollten man erst 2-3 Monate vorher anfangen eher lohnt nicht dafür den das ist in 4-6 Wochen von der Anmeldung bis zur Fahrprüfung erledigt 

den das ist kein 5 Jahreding so ein Füherschein und auch den Vorabmist mit der Theorie Prüfung sollte man sein lassen den dann lernt man nicht mehr und ist auch günstiger weil nur einmal Prüfungsgebühr anfällt . 

Hallo,

du hast eine Fahrerlaubnis für PKW erworben. Die jetzt geplante ist eine fürs Motorrad und es handelt sich um Klasse A2. Klasse A ist noch nicht möglich.

Dementsprechend hast du noch keinen klassenspezifischen Stoff fürs Motorrad durchgenommen und hast auch keine Prüfung fürs Motorrad abgelegt und musst auf jeden Fall sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen.

Das einzige was dir erspart bleibt, ist die Hälfte des theoretischen Grundstoffs - hier musst du nur 6 anstatt der 12 Doppelstunden absolvieren.

Auch beim Motorrad kannst du ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters den Führerscheinantrag stellen und mit der Ausbildung beginnen. Fahren darfst du frühestens mit 18 Jahren.

Oft wird hier gerne in Fragen und auch in Antworten behauptet, da die theoretische Ausbildung nach Abschluss zwei Jahre gültig ist, könne man das auch auf eine weitere Fahrerlaubnis anwenden. Bisher gibt es dazu aber nur Behauptungen und keiner konnte das auch belegen.

Selbst wenn dem so wäre, müsste man noch den klassenspezifischen Stoff und auch beide Prüfungen absolvieren.

Du kannst ja mal in der Fahrschule nachfragen und es uns dann hier mitteilen.

Viele Grüße

Michael

Du musst für den Motorrad führerschein eine weitere Theorie Prüfung ablegen, da dort noch einige andere Fragen bestimmt auf das Motorradfahren dazu kommen. Und ja du darfst mit 17 anfangen, macht allerdings noch keinen sinn wenn du gerade erst 17 geworden bist weil du die Prak. prüfung ja erst ein Monat vor deinem 18. ablegen darfst.