Wie lange geht die Probezeit bei einer Ausbildung?

10 Antworten

In der Regel 4 Monate. Es gibt aber abweichende Ausnahmen.


Familiengerd  11.08.2022, 19:03

👎Von einem "Community-Experten - Ausbildung, Ausbildung und Studium, Beruf & Ausbildung" sollte man schon eine entschieden präziser Antwort erwarten können - wobei diese Antwort noch nicht einmal korrekt ist wegen ihrer Auslassungen! 👎

0

I.d.R. über 4 Monate, in pflegerischen Berufen darf sie bis zu 6 Monaten dauern .


Familiengerd  11.08.2022, 16:51
in pflegerischen Berufen darf sie bis zu 6 Monaten dauern

Sie darf nicht nur bis zu 6 Monaten dauern, sondern muss 6 Monate dauern!

0

Guckst du hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html

Ausnahme...Altenpflege und öffentl. Dienst, da oft bis zu 6 Monate.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Familiengerd  11.08.2022, 17:21
Altenpflege und öffentl. Dienst, da oft bis zu 6 Monate

Die Probezeit bei einer Ausbildung im öffentlichen Dienst nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG beträgt 3 Monate.

Die Probezeit in der Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege nach dem Pflegeberufegesetz PflBG beträgt 6 Monate (wobei tarifvertraglich Abweichungen erlaubt sind).

0

Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate

Außer Krankenpflegeausbildungen etc. dort sind bis sechs Monate möglich.


Familiengerd  11.08.2022, 16:50
dort sind bis sechs Monate möglich

Die 6 Monate sind nicht nur "möglich", sondern zwingend vorgeschrieben.

0
Familiengerd  11.08.2022, 17:13
@Antitroll1234

Ups!

Ich war noch bei den alten Gesetzen, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) und dem Krankenpflegegesetz (KrPflG), die inzwischen aber im Pflegeberufegesetz PflBG zusammengefasst sind.

0

Das ist dem Vertrag zu entnehmen.Der gesetzliche Rahmen für die zulässige Probezeit beträgt in der Regel 1 bis 4 Monate. Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Ausbildungsberufe in der ,Kranken-,Gesundheits-&Altenpflege. Sie unterliegen dem Altenpflege-bzw.Krankenpflegegesetz, das eine Probezeit von 6 Monaten vorschreibt.


Familiengerd  11.08.2022, 16:49
Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Ausbildungsberufe in der Altenpflege.

Nicht nur in der Altenpflege, sondern generell in allen Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege.

0
Familiengerd  11.08.2022, 17:04
@Abdallah128
Sie unterliegen dem Altenpflegegesetz

... bzw. dem Krankenpflegegesetz (KrPflG).

0
Familiengerd  11.08.2022, 17:25
@Abdallah128
Ok jetzt alles richtig

Nein - denn das Altenpflegegesetz AltPflG und das Krankenpflegegesetz KrPflG gibt es nicht mehr, weil beide im Pflegeberufegesetz PflBG zusammengefasst wurden.😜

0
Familiengerd  11.08.2022, 17:31
@Abdallah128

Und Du?

Außerdem kannst Du das überhaupt nicht beurteilen, Du Selber-Nerd!🤣😂😜

0
Abdallah128  11.08.2022, 17:32
@Familiengerd

Doch ich kenne deine Frau, die hat es mir erzählt.Du bist ja geschieden, so wie ich weiß.

0