Wie lange geht die Probezeit bei einer Ausbildung?
10 Antworten
In der Regel 4 Monate. Es gibt aber abweichende Ausnahmen.
👎Von einem "Community-Experten - Ausbildung, Ausbildung und Studium, Beruf & Ausbildung" sollte man schon eine entschieden präziser Antwort erwarten können - wobei diese Antwort noch nicht einmal korrekt ist wegen ihrer Auslassungen! 👎
I.d.R. über 4 Monate, in pflegerischen Berufen darf sie bis zu 6 Monaten dauern .
in pflegerischen Berufen darf sie bis zu 6 Monaten dauern
Sie darf nicht nur bis zu 6 Monaten dauern, sondern muss 6 Monate dauern!
Guckst du hier
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html
Ausnahme...Altenpflege und öffentl. Dienst, da oft bis zu 6 Monate.
Altenpflege und öffentl. Dienst, da oft bis zu 6 Monate
Die Probezeit bei einer Ausbildung im öffentlichen Dienst nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG beträgt 3 Monate.
Die Probezeit in der Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege nach dem Pflegeberufegesetz PflBG beträgt 6 Monate (wobei tarifvertraglich Abweichungen erlaubt sind).
Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate
Außer Krankenpflegeausbildungen etc. dort sind bis sechs Monate möglich.
Laut §20 PflBG kann davon tarifvertraglich abgewichen werden:
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt sechs Monate, sofern sich aus tarifvertraglichen Regelungen keine andere Dauer ergibt
Ups!
Ich war noch bei den alten Gesetzen, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) und dem Krankenpflegegesetz (KrPflG), die inzwischen aber im Pflegeberufegesetz PflBG zusammengefasst sind.
Das ist dem Vertrag zu entnehmen.Der gesetzliche Rahmen für die zulässige Probezeit beträgt in der Regel 1 bis 4 Monate. Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Ausbildungsberufe in der ,Kranken-,Gesundheits-&Altenpflege. Sie unterliegen dem Altenpflege-bzw.Krankenpflegegesetz, das eine Probezeit von 6 Monaten vorschreibt.
Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Ausbildungsberufe in der Altenpflege.
Nicht nur in der Altenpflege, sondern generell in allen Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege.
Ok jetzt alles richtig
Nein - denn das Altenpflegegesetz AltPflG und das Krankenpflegegesetz KrPflG gibt es nicht mehr, weil beide im Pflegeberufegesetz PflBG zusammengefasst wurden.😜
Doch ich kenne deine Frau, die hat es mir erzählt.Du bist ja geschieden, so wie ich weiß.
Die 6 Monate sind nicht nur "möglich", sondern zwingend vorgeschrieben.