Wie lange dauert die Ausstellung eines Führungszeugnißes für anderem Land?
Guten Tag, lieber Forum.
Meine Mutter wollte mal in einem anderen Land die Aufenthaltserlaubnis beantragen und dafür wird das Führungszeugnis (natürlich apostilliert und von dortigem Notar beglaubigt und übersetzt) benötigt.
Als ich den Bürgeramt angerufen habe, es wurde mich gesagt, dass es keinen bestimmten Frist für die Ausstellung des Papiers gibt und die Mutter bekommt das Zeugnis per Post.
Wer von Ihnen hat solches Papier beantragt und wie lange hat die Ausstellung gedauert?
(Besteht auch möglicherweise die Möglichkeit, das Papier von dortigem deutschen Konsulat zu beantragen, wenn man als deutsche Staatsangehörgierin in der Bundesrepublik angemeldet ist?)
Ich bedanke mich im Voraus,
LG, Alex
3 Antworten
Hallo,
schau doch einfach auf der Homepage des Bundesjustizamtes vorbei. Du musst unterscheiden zwischen
-
Verwendung im Ausland - Führungszeugnis im Ausland verwenden
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Antrag aus dem Ausland - Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen
Zu beiden Themen gibt es Informationen unter
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Verwendung/FAQ_node.html
Da gibt es auch Infos zum Thema "Überbeglaubigung oder Apostille" und auch zu den Fristen (in DE bis zu 2 Wochen), im Ausland (je nach Postlaufzeiten im jeweiligen Staat) unterschiedlich.
Also, einfach mal reinlesen.
Wenn man in Deutschland wohnt, stellt man den Antrag bei seiner zust. Meldebehörde. Die Zusendung dauert rd. 1 Woche, evtl. ein paar Tage länger.
Wenn man nicht in Deutschland wohnt (mit Hauptwohnsitz gemeldet ist), muß(!!) man das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Jusitz beantragen, vgl. §30, Abs. 3 BZRG. Dauer: wohl etwas länger als innerhalb Deutschlands.
Nach Abgabe des Antrages im Bürgeramt kommt der Auszug aus dem Bundeszentralregister in etwa 7 bis 10 Tagen. Wie lange es aber mit der Apostille dauert, kann ich Dir nicht sagen.