Wie lange darf ich fahren , wenn der TÜV abgelaufen ist?
4 Antworten
20-30 Jahre solange das nicht bewegt wird im Straßenverkehr . Ein Garagenfund hatte mal 35 Jahre dort gestanden nach dem der Tüv abgelaufen war wurde der Wagen vergessen aber immer angemeldet und versichert das kam erst bei einen Schaden an dem Dach zu Tage Verschleißteile erneuert und mit dem Ding zum TÜV der hat nicht schlecht gestaunt und beim ersten mal Plakette erhalten musste die Gebühr aber dreimal zahlen bei nur 12000 Km Laufleistung .
"20-30 Jahre solange das nicht bewegt wird im Straßenverkehr"
Das stimmt nicht, dir Vorführpflicht ruht nicht dadurch, dass man das Fahrzeug nicht nutzt oder auf privatem Grund abstellt. Solange es zugelassen ist, gilt die Vorführpflicht.
Es kann also auch eine "Knolle" geben, obwohl das Fahrzeug auf Privatgrundstück abgestellt ist.
Wenn der TÜV abgelaufen ist darfst du gar nicht mehr fahren AUSNAHME ist nur, wenn du bereits einen Termin beim TÜV hast in Kürze, dann darfst du die Tage noch mit dem Auto fahren. Aber wenn du aufgehalten wirst dann musst du dies schriftlich vorlegen können das du demnächst den Termin hast.
stimmt nicht, hier nachlesen wie es wirklich ist:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate : 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro
Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
dann beschwer dich mal beim tüv, das steht da nämlich auf deren seite
die Auflistung von "pillpall" ist richtig, die in dem link stimmt nicht, dort ist die Tabelle für SP-pflichtige Fahrzeuge abgedruckt worden.
so lange es geht nur nicht erwischen lassen.
Spass bei Seite, seit dem 1.7.2015 Kostet es 25€ für 2-4 Monate. Danach 60€ und 1 Punkt.
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
die Tabelle ist falsch. das ist die Tabelle für SP-Pflichtige Fahrzeuge wobei der erste Satz 1-2 Monate 15 EUR fehlt.
stimmt nicht mehr. seit 1.7.2015 gelten neue Vorschriften
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html