Wie läuft es ab mit dem Zoll?

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Der Sendungstransporteur hat die Sendung dem Zoll zu gestellen, wie das amtlich heißt. Der Zoll entscheidet dann, was er als Freigut aussondert und direkt an den Transporteur zurückgibt, bei den übrigen Sendungen schreibt der Zoll die Empfänger an und fordert zu einer Erklärung auf - in der Regel darf man das also beim Zollamt vorstellig werden, wo das Paket geöffnet und der Inhalt begutachtet wird. Der Zoll wird dann den Wert festlegen - natürlich nur, wenn die Ware auch eingeführt werden darf, sonst wird die direkt eingezogen -, von daher ist es extrem hilfreich, Unterlagen wie Rechnungen oder andere Kaufbelege (durchaus auch in Form von Hardcopys) dabei zu haben, weil man damit den Warenwert und die Versandkosten - auch auf die fällt Zoll an - belegen kann. Der fällige Zoll (oder eben auch nicht, wenn die Freigrenze bzw. die Geringfügigkeitsschwelle nicht überschritten wird) wird dann anhand des Wertes und der Warenart festgesetzt und muss vor Ort beglichen werden, dann darf man das Paket mitnehmen.

Es gibt auch Dienstleister, die das übernehmen, aber natürlich auch bezahlt werden wollen - und manche Händler sorgen auch dafür, dass die Zollformalitäten von dritter Seite erledigt werden (die senden dann von sich aus an solche Dienstleister, vergüten die auch und erst der Dienstleister sendet an Dich), da muss man sich die Regelungen des einzelnen Händlers genau ansehen.