Wie können Spätfolgen eines Schulwegunfall reguliert werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten einmal bei der Unfallkasse erkundigen, ob das Ereignis von damals dort tatsächlich bekannt ist und welche Unterlagen wie Arztberichte dort vorliegen.

Falls Unterlagen vorhanden, diese einfach mal zuschicken lassen und damit zum D-Arzt gehen. Dieser kann sich dann anschauen, ob die aktuelle Behandlung etwas mit dem damaligen Unfall zu tun hat oder ob dies über die Unfallkasse zu klären ist, zum Beispiel durch eine Begutachtung.

Verjähren tun hier allenfalls Geldleistungen, wenn das Ereignis und die damalige Verletzung grundsätzlich nachgewiesen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rheinflip 
Fragesteller
 15.09.2021, 21:09

Heilbehandlungen und so weiter während weiter möglich?

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expertsv  15.09.2021, 21:15
@Rheinflip

Wenn der Zusammenhang zu einem bekannten Versicherungsfall gegeben ist: ja. Die Heilbehandlung wird ja jetzt aktuell fällig und kann daher nicht verjähren wie Geldleistungen.

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Das kommt wie immer darauf an, welche Versorgung sie damals in Anspruch genommen hat und ob die Akte noch offen ist, sie also nicht abgefunden wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Unfällen, die der Schule, der Hochschule oder dem Kindergarten zugerechnet werden, sind die Unfallkassen der Bundes­länder zuständig.

An die solltet ihr euch zunächst wenden.

Wiesel1978  16.09.2021, 16:28

Ist bei einem VU nicht die gegnerische Versicherung Ansprechpartner?

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BEAFEE  16.09.2021, 18:52
@Wiesel1978

Gute Frage ! Wir wissen ja leider nicht, über wen der damalige Unfall abgehändelt wurde und ob ev. Schadensersatzansprüche abgegolten wurden...

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Wiesel1978  16.09.2021, 18:56
@BEAFEE

Bei Wegeunfälken gibt es meist Fragebögen, ob die erste Versicherung das Geld von einer anderen Versicherung wiederholen kann.

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Spätfolgen bzw daraus resultierende Schadenersatzansprüche verjähren nicht.

Hat die gegnerische Versicherzng Schadenersatz gezahlt und ihr habt einen Vergleich oder ähnliches unterschrieben, ist zu prüfen, ob dann auch Spätfolgen damit ausgeschlossen sind. Dann habt ihr die A-Karte.

Ansprechpartner für die gesundheitlichen Fragen dürfte ein sogenannter D Arzt sein (Durchgangsarzt) sein, vllt reicht aber auch ein Facharzt für diese Problematiken.