Wie kann man Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis löschen lassen?
5 Antworten
Wie kann man Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis löschen lassen?
Gar nicht. Sie werden nach Ablauf der Tilgungsfrist automatisch gelöscht.
Fahrerflucht ohne Personen schaden nur eine Stange angefahren 60€ musste ich zahlen
60 € Strafe? Sowas steht nicht im Führungszeugnis. Falls es überhaupt eine Strafe gab.
Zusatz: Ich vermute, dass du nur meinst, dass es VU-Flucht war. Aber bei Bagatellschäden wie deinem gibt es keinen Unfall, von dem man flüchten kann. Ein Unfall muss eine gewisse Schadenshöhe haben, sonst ist es kein Unfall. Und wenn der Schaden nur 60 € waren, dann dürfte die Sache erledigt sein.
also folgender Sachverhalt
ich habe 0 Punkte und 60€ Bearbeitungsgebühr gezahlt
und strafrechtlich wurde fallen gelassen
aber jetzt ist das problem das die Sicherheits Firma wo ich arbeiten möchte sagt das ein Negativ Eintrag vorliegt
Hast du dein Führungszeugnis selbst gelesen? Bei dem, was vorliegt dürfte nichts drinstehen. Oder hast du schon andere Vorstrafen, auch Bagatellen?
Ne hab ich noch nicht aber warum sagen die das da was negatives drin steht und die Ausländer Behörde
Weiss ich nicht. Um Klarheit zu bekommen, gehe zum Einwohnermeldeamt und lasse dir ein Führungszeugnis bestellen. Kostet 15,-- meine ich. Die ALB hat zudem Zugriff auf das AZR, wer weiss was da drinsteht.
Mindestfrist abwarten und dann am besten zum Anwalt.
wie lange ist denn diese mindestfrist? ich hörte 8 jahre aber ob das stimmt?
Wer weiss, ob da nicht auch das Bundesland 'ne Rolle spielt. Aber das weiss ein Anwalt wahrscheinlich auch.
na, dass ist denke ich keine so spezielle frage, dass man extra einen anwalt fragen müsst, eher aber eine einfache frage die man sogar in der behörde schnell erfragen könnte, nach wieviel jahren die einträge aus dem polizeilichen führungszeugnis unter welche bedingungen dann gelöscht werden. je nach schwere der verbrechen werden die einträge denke ich unterschiedlich lange zeit eingetragen bleiben, ist denke ich auch nur logisch, weil wer mal einen keks klaut, der ist --auch wenn es ein vergehen ist-- bestimmt (von seiner bedürftigkeit her u.a.) kein so schwerer verbrecher wie ein mörder.
Die Fristen kann man nachlesen, § 46 ff BZRG. Wesentlich ist auch das Ende der Strafvollstreckung.
Natürlich nicht. Wenn sie rein gekommen sind, dann sind sie berechtigt
Indem man einen Beamten, der da tätig ist, kennt und ihn darum bittet, den Eintrag zu löschen
Geht eigentlich ganz einfach, steht alles hier:
https://twitter.com/jordanterlik/status/1283864277305171997?s=21
Wie lange geht die Frist