Wie ist hier die rechtliche Lage?

5 Antworten

Sicherlich müssten die Umstände je Einzelfall geprüft werden, aber prinzipiell ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, zu dessen Ersatz (nicht zum Kauf!) verpflichtet.

Dass Händler gegen sowas versichert wären, ist schlichtweg Unsinn. Warum sollte jemand eine Versicherung für Schäden haben, für die in der Regel jemand anderes aufkommen muss? Zudem wäre die Versicherung teurer als diese (vergleichsweise) geringen Schäden.

laserlucaGF 
Fragesteller
 02.07.2023, 15:29

Die Frau meinte auch: "Die haben ja eine Versicherung!". Allerdings hatte ihr ein Mitarbeiter klipp und klar erklärt, dass das Unsinn ist und der Laden keine Versicherung hat (wäre ja auch rausgeschmissenes Geld).

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Eigentlich muss man dafür haften. Aber die meisten Läden akzeptieren es, dass man nicht zahlt, wenn es dann halt Mal passiert, z.B. eine Flasche kaputt geht.

Ist mir auch schon mehrfach passiert, war alles so eng gestellt und mit Kleinkind im Wagen rummanövrieren ist nicht einfach.

Ich Kauf ja auch ein und gebe Geld aus und da kann auch Mal was kapputt gehen.

Auch Trauben oder Erdbeeren sind schon durch den Wagen geflogen, das ist heute alles nur lose eingepackt und fasst man es an, dann fliegt alles auseinander, besonders beim Auflegen an der Kasse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

es ist in Ordnung das sie ihr runter gefallen ist doch sie sollte den Mitarbeitern Bescheid geben

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, das ist in Ordnung. In solchen Fällen reguliert die Schäden die Haftpflichtversicherung.

Cokedose  22.06.2023, 19:10
In solchen Fällen reguliert die Schäden die Haftpflichtversicherung.

Wenn, dann die des Schadensverursachers.

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Die meisten Händler sind gegen Missgeschicke von Kunden versichert. Sie hätte es nur einer Verkäuferin melden sollen, das wärs gewesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung