Wie funktioniert das mit dem Vormerkbescheid?
Ein Freund von mir hat monatlich sehr wenig Geld zur Verfügung. Er hat nun Anspruch auf eine Sozialwohnung durch den Vormerkbescheid. Im Internet haben wir gelesen, dass man warten muss, bis man ausgewählt wird für eine Wohnung (anders als beim Wohnberechtigungsschein). Es kann schnell gehen, oder auch niemals passieren. Kann man denn da gar nicht selbst tätig werden? Es ist sehr frustrierend wenn man offenbar gar nichts selbst tun kann.
Hat vielleicht jmd hier Erfahrung und möchte sie teilen?
Danke :-)
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Hartz IV, Recht
Eine Wohnung anmieten kann er auch eigenständig.
Er muß die sich aanzumietenden Wohnung nur vorher vom zuständigen Sozialleistungsträger (Jobcenter bzw. Sozialamt) genehmigen lassen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.