Wie funktionieren Zulassungen in der Schweiz für Zubehörteile?

1 Antwort

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Sali Jan

Der Michael hat Dir schon einen guten Link geschickt.

Nun aber noch generell. Ende 1996 hat die Schweiz sämtliche ECE-Vorschriften der EU ratifiziert. Nicht übernommen hat sie die Pflicht der EU-Staaten, dass gegenseitige Zulassung anerkannt werden.

Die KBA-Nummer weiss ich nicht was das ist. Das ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) gibt es bei uns nicht. Bei uns ist es die Typengenehmigung (früher Typenschein). Die Nummer findest Du auf dem Fahrzeugausweis rechts ungefähr in der Mitte. Dieses Papier liegt den Behörden und den Markenvertretungen vor.

Zubehör, welches auf der TG eingetragen ist, darf ohne Vorführung verwendet werden. Für Fremdteile gibt es den ASA-Prüfbericht, den ein Lieferant mitliefern muss.

Wenn Du Teile importierst, muss Dir der Lieferant ein ECE-Gutachten mitliefern.

Bei Zubehör, welches die Form des Autos aussen verändert, gelten in der Schweiz spezielle strenge Bestimmungen. Bei Unsicherheiten wendest Du Dich, mit allen Papieren, zuerst an die Technische Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamtes. So bist Du dann sicher, dass es auch abgenommen wird.

Tellensohn