Wie flexibel muss man als Teilzeitkraft sein?
Hallo,
arbeite als Teilzeitkraft im Einzelhandel und leiste über Monate hinweg Vollzeitarbeit.
Eine 40 Stunden Woche ist die Regel, nach Abzug der Vor- und Nacharbeit, nicht erfassen der Arbeitszeit nach 21.15 Uhr, obwohl bis 22 Uhr noch am Arbeiten, Pausen die nie zu Ende gemacht werden, wegen Personalnotstand, komme ich nur auf 32 erfasste Stunden.
Wie flexibel muss man im Einzelhandel sein? Der Plan ändert sich jede Woche, mehrmals! Ständige Spätschichten, Samstags nur Spätschicht mehrere Wochen lang.
Bei diesem Arbeitspensum, werde ich mit meinem Studium nie fertig, da ich nichts mehr planen kann.
Muss man sich das gefallen lassen, ist dieser Umgang im Einzelhandel normal?
2 Antworten
Seit 1.1.2019 gibt es eine neue gesetzliche Regelung für Teilzeitangestellte, insbesondere bei "Arbeit auf Abruf". Die wöchentliche/tägliche Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Abweichungen davon müssen nur nach genau beschriebener Vorankündigung vom Arbeitnehmer toleriert werden und dürfen auch nur begrenzt vom AG eingefordert werden. Fehlt es an dieser Arbeitszeitregelung im Vertrag, gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart und muss auch entlohnt werden (mindestens).
Du musst dir ein solches Gebaren also nicht gefallen lassen. Ansprechpartner ist die Gewerkschaft bzw ein Fachanwalt.
Der Umgang ist in den Betrieben normal, in denen sich die Mitarbeiter/innen eine solche Behandlung gefallen lassen. Das ist natürlich so nicht rechtmäßig.