Wie bezahlt man 4000€ Pflegeheim nach Aufbrauchen der Ersparnisse und Immobilie kann nicht belastet werden?
Ich habe das Problem, dass langsam die Ersparnisse zur Neige gehen und ich weiß, dass es irgendwie so ist, dass man 20000 € Schonvermögen wohl behalten darf.
Konkret will ich wissen, wer oder wie das weiter bezahlt werden kann ab besagtem Zeitpunkt, wenn aber noch eine Immobilie da ist, die aber von mir selbst bewohnt ist während die zu pflegende Person (Familienangehöriger) im Heim wohnt?
Grundschuld/Hypothek auf Immobilien darf man ja in Deutschland nur für An- und Umbauten aufs Haus eintragen lassen und daher würde sowas nicht genehmigt als Pfand.
Springt evtl auch das Sozialamt in dem Fall ein, für das man ja auch Jahrzehnte Sozialbeiträge bezahlt hat?
Pflege zuhause kommt aufgrund des Schwere leider auch nicht in Betracht.
Ich weiß, schwieriges Thema, aber vielleicht kennen sich hier Leute aus.
4 Antworten
Der Träger der Sozialhilfe auf die der Hauseigentüemer Anspruch hat, wird eine Sicherungsypothek auf das Haus eintragen, mit der verauslagte Mittel dann abgesichert sind.
Wird das Haus vererbt oder veräußert, dann ist aus dem Erlös oder Erbe die Hypothek abzulösen.
Das Haus wird verkauft und du lebst dann in einem Pflegeheim.
Wenn das Geld alle ist, dann mußt du deine komplette Rente und andere Einkünfte für die Unterkunft aufwenden und der Rest kommt vom Sozialamt. Dann bekommst Du ein Taschengeld von vielleicht etwa 200 Euro im Monat.
Es wäre nicht ich selbst in dem Fall muss ich noch dazu sagen
Grundschuld/Hypothek auf Immobilien darf man ja in Deutschland nur für An- und Umbauten aufs Haus eintragen lassen
Nein, warum? Die Immobilie kann für jede Forderung als Sicherheit eingesetzt werden.
Springt evtl auch das Sozialamt in dem Fall ein,
Ja. Wenn das eigene Vermögen aufgebrauchst ist, springt das Sozialamt ein. Solltest Du sehr gut verdienende Kinder haben, holt sich das Sozialamt einen Teil von denen zurück.
für das man ja auch Jahrzehnte Sozialbeiträge bezahlt hat?
Für das Sozialamt hast Du nie Sozialbeiträge gezahlt, sondern Steuern, denn aus denen werden Leistungen des Sozialamtes bezahlt. Und das ist keine Sparkasse, sondern hat Versicherungscharakter. Sprich: Dein Anspruch ist nicht davon abhängig, wie lange Du schon eingezahlt hast.
Ok dann hat mir der Bankberater unter vier Augen mit den Worten "in Deutschland kann man die eigene Immobilie nur für An- oder Umbauten belasten" etwas falsches gesagt.
Ok dann eben viel Steuern bezahlt.
Natürlich kann man Leistungen bei. Sozialamt beantragen
die prüfen dann, ob die Voraussetzungen vorliegen. Natürlich kann dann auch unter Umständen eine Grundschuld zur Sicherung eingetragen werden
Danke. War bei der Bank und die sagten mir ausdrücklich letzteres ist in Deutschland nicht möglich bei dem Grund.
Komplett falsch verstanden?