grundschuld bezahlt, aber Bank will zwangsvollstrecken lassen
Eine Forderung, die durch eine Grundschuld abgesichert ist, wurde durch einen Vergleich bezahlt, Bestätigung der Bank auf weiteren Forderungsverzicht liegt vor. Jedoch wurden im Vergleichsvertrag Sicherheiten ausgenommen. Die Bank behält sich also das Recht an den Sicherheiten vor. In diesem Fall die eingetragene Grundschuld.
Auf Nachfrage nach einer Löschungsbewilligung, wurde auf den geschlossen Vergleichs Vertrag verwiesen.
Jetzt droht die Bank die Zwangsvollstreckung an, aufgrund der eingetragenen Grundschuld.
Aufgrund dieser Androhung bin ich zum Anwalt gegangen, aber es sieht wohl schlecht aus.
Zitat: " Eine nicht erfolgte Löschung der Grundschuld kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Anders als die Hypothek besteht eine Grundschuld unabhängig von einer Darlehensschuld. Theoretisch könnte daher der Darlehensgläubiger das geliehene Geld doppelt kassieren: Einmal als Kreditrückzahlung und einmal per Zwangsvollstreckung der Immobilie. "
Die Grundschuld ist nicht unerheblich, so dass ein kompletter Verlust der Immobilie droht.
Hat jemand so etwas ähnliches durch? Was kann man machen?
2 Antworten
Wenn du die Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut beglichen hast, dann hast du ein Recht auf Löschung der Grundschuld, was zu empfehlen ist den diese ist Wiederbelebar. Ein Vergleich mit dem Kreditinstitut wo die Bank auf Forderungen verzichtet und du den vereinbarten Teil bezahlt hast gibt dir auch das Recht auf Löschung. Nur Vorsicht , es kann sein das deine Bank die Forderung inklusive der Grundschuld an ein anderes Kreditinstitut verkauft hat!!! Wenn im Grundbuch kein Verzicht auf diese Möglichkeit vereinbart wurde. Selbst wenn nicht hat der BGH strenge Grenzen gesetzt zum Schutz der Eigentümer (bekannt auch als "Heuschrecken"). Informiere dich genau und lass dich mal von einem anderen Anwalt beraten, habe oft erlebt das Anwälte oft falsch liegen ;-)
Vielen Dank, für die schnelle Antwort! Ja, leider ist es so, dass die Grundschuld und die Forderung verkauft wurde. - Deswegen auch der Vergleich. Es gab nur noch eine Restforderung, die in Raten gezahlt wurde, aber die Forderungszinsen so hoch waren, dass die Hauptforderung kaum getilgt wurde. Man hat sich über einen Vergleich geeinigt.
Die Sache mit dem Verkauf der Forderungen und dem damit verbundenen Missbrauch ist zwischenzeitlich gesetzlich geregelt:
Risikobegrenzungsgesetz vom 19.08.2008
Die Bank erhält nur das was die noch offene Forderung deckt. Der restliche Erlös aus der Zwangsvollstreckung geht an den ehemaligen Eigentümer. Wenn ich schon Dinge lese wie "Vergleich" klingt dass danach als wäre der Kredit nicht ordnungsgemäss bedient worden und da noch was fällig. Habe ich hier Recht?
So leid es mir tut aber da kann man rein rechtlich kannst du gar nichts machen. Einzig Chance wo anders eine Finanzierung aufzunehmen um die Zwangsvollstreckung abzuwenden.
(auf der rechtlichen Definition einer Grundschuld brauchen wir uns hier gar nicht aufzuhängen wenn nicht getilgte Schulden vorhanden sind)
Diese Möglichkeit der Bank doppelt zu kassieren gibt es nicht mehr den der BGH hat die Rechte der Eigentümer deutlich gestärkt!!!