Wie 'besticht' man eine Maklerin?

7 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Wer die Wohnung bekommt entscheidet der Vermieter, nicht der Makler.

(1a) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6 Absatz 1).

https://www.buzer.de/gesetz/4257/index.htm

Rechne mal, wie viel die Maklerin vom Vermieter für erfolgreiche Vermittlung bekommt.

Angenommen, sie empfiehlt Dich dringend weiter, weil Du ihr einen großen grünen Schein in die Hand gedrückt hast und Du bekommst die Wohnung, wird die Maklerin künftig keinen Auftrag mehr von ihrem (vielleicht) Stammkunden bekommen, wenn sich auf Dauer heraus stellt, dass Du überhaupt nicht dem entsprichst, was sich die Vermieterseite vorgestellt hat.

Schlaue Maklerin weiß das und wird deswegen bestmögliche Arbeit machen, um später wieder beauftragt zu werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die Entscheidung, wer die Wohnung erhält, trifft alleine der Vermieter.

Bei uns entscheidet immer das Bauchgefühl.

Würdest Du versuchen, uns zu bestechen, wärst Du SOFORT raus!

  1. wird die Maklerin wohl kaum riskieren sich strafbar zu machen weil die eh eine gute Provision bekommt und 2. bestimmt nicht die sondern der Eigentümer, wer die Wohnung bekommt 🤦‍♂️

Meinst du mit Geld? Bei mir als Vermieterin wärst du mit dieser Aktion bereits draussen.
Nimm einfach die gesamten Unterlagen mit die benötigt werden. Wenn ihr viele Bewerber seid, wird sie sich eh nicht sofort entscheiden. Dann ist wichtig, dass du ihr positiv in Erinnerung geblieben bist