gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie beendet man von der Punktierung her einen Satz, an dem o.ä. oder u.a. am Ende steht?

gefragt von dalirium am 09.01.2008 um 14:20 Uhr

Schreibt man einen solchen Satz so: "Wir behandeln dies und jenes .... sowie xyz o.ä.." (zwei Punkte am Ende)

oder so: "Wir behandeln dies und jenes.... sowie xyz o.ä." (nur ein Punkt am Ende)


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Rechtschreibung (1332)
Satzbau (34)
Punktierung (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


littletiger
beantwortet von littletiger am 9. Januar 2008 14:29
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Duden. Die deutsche Rechtschreibung, 21. Aufl., 1996, S.19:
"Steht eine Abkürzung mit Punkt am Satzende, dann ist der Abkürzungspunkt zugleich der Schlusspunkt des Satzes (§103)."

Also definitiv nur ein Punkt am Satzende.

Kommentar von 83505e3688b460db0c1b23cf1e0d548asmallina1992 am 9. Januar 2008 14:53

jip, dat is richtig


anonym
beantwortet von Gecko am 9. Januar 2008 14:30
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi,

es gibt folgende Regel:

"Steht eine Abkürzung mit Punkt am Satzende, dann ist der Abkürzungspunkt zugleich Schlusspunkt des Satzes"

Diese Regel gilt aber nur bei einem Punkt. Kommt am Satzende also ein Ausrufezeichen, Fragezeichen, doppelpunkt o.ä., so steht der Punkt und das entsprechende Satzzeichen. Beispiel:

Wer war Ludwig IV.? Es gilt die aktuelle MwSt.!

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 9. Januar 2008 14:35

Auch im Duden nachgeguckt? :-)


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 9. Januar 2008 19:23
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Übrigens steht lt. DIN-Norm (die gibt es wirklich für Satzzeichen) nach einem Punkt immer ein Leerzeichen, also u. ä. statt u.ä. (siehe deine Frage); außer bei Datumsangaben.


anonym
beantwortet von Albrecht am 9. Januar 2008 14:36
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Satz wird in diesem Fall mit nur einem Punkt beendet. § 103 der amtlichen Rechtschreibregeln heißt (vgl. z. B. http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich/Interpunktion/pgf101-105.ht...): "Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Abkürzungen nur einen Punkt."

Am Satzende folgt also kein Schlusspunkt zusätzlich, wenn schon ein Punkt steht. Ein Ausrufezeichen oder ein Fragezeichen werden dagegen am Satzende geschrieben.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. Januar 2008 14:25
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in dem falle, wenn es das satzende sein soll kürzt man die worte nicht ab, sondern schreibt sie aus.

oder man gestaltet den satz anders, so dass die worte nicht das satzende bilden.



anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Januar 2008 14:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann machst du noch nen Punkt...und der Satz ist dann abgeschlossen o.ä..

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 9. Januar 2008 14:23

DH, würde ich auch sagen!


neomatt
beantwortet von neomatt am 9. Januar 2008 14:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zwei Punkte am Satzende schreibt man nie - sieht auch komisch aus.


ravesite
beantwortet von ravesite am 9. Januar 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe mal in einem Deutschforum gelesen, dass man den 2. Punkt dann weglässt. Sieht auch hübscher aus. Eleganter wäre natürlich immer die Methode von Xy.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 10. Januar 2008 00:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist für mich keine Neuheit. Das habe ich so in der Schule gelernt.

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 11. Januar 2008 13:58

Und wie hast du's in der Schule gelernt?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.