Wie alt dürfen die Dokumente für die Hochzeit sein?
Hallo kann mir jemand sagen, wie alt die Unterlagen für eine Eheschließung sein dürfen? Z.B Personenstandsurkunde oder Ablichtung des Geburtseintrags . Ich weiß zwar, dass sie normalerweise nicht länger als 6 Monate alt sein dürfen aber gilt dies nur bis Einreichung der Unterlagen oder bis zur Eheschließung beim Standesamt?
2 Antworten
Wenn schon die 6 Monate Gültigkeitsdauer für Personenstandsurkunden gefordert werden, (was übrigens in keinem Gesetz und keiner Vorschrift steht!), kann das nur bis zur Anmeldung der Heirat gelten. Die Anmeldung zur Heirat ist 6 Monate lang gültig, d. h. die Urkunde kann dann bei deiner Heirat nahezu ein Jahr alt sein. Es darf dann wegen "Fristablauf" dennoch nicht mehr eine neue Urkunde nachgefordert werden!
Ist eigentlich Ländersache...aber die Unterlagen müssen zur Einreichung fürs Aufgebot die Frist haben...man kann ja auch einen Termin zur Hochzeit in einem Jahr machen...im Zweifelsfall Standesamt fragen