Werden Werbungskosten vom Jahresgehalt abgezogen?

8 Antworten

Du hast ganz richtig gerechnet. Schon mit dem Werbungskostenfreibetrag liegst du unter dem Grundfreibetrag. Der Freibetrag hat nichts mit deinem Anspruch auf Arbeitsentgelt zu tun. Das ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

Du erhältst normal dein Gehalt, wie es auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ist.

Du gibst die Steuererklärung ab und erhältst den Steuerbescheid mit 0 Euro Nachzahlung bzw. einer Erstattung, wenn du Lohnsteuer gezahlt hast.

Wenn du weniger als 9.164 € im Kalenderjahr verdient hast, bekommst du die gezahlten Lohnsteuern komplett zurück. Werbungskosten finden nur Berücksichtigung, wenn sie 1.000 € übersteigen. (Die Differenz würde das "zu versteuernde Einkommen" verringern)

Hast du denn überhaupt Lohnsteuern gezahlt?

davidn001 
Fragesteller
 21.10.2019, 20:11

Ja, ich zahle Lohnsteuern.

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wurzlsepp668  21.10.2019, 21:15

wenn du Ahnung von Steuern hättest, wüsstet du, dass der Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse Eins bei knapp 1.050 € losgeht. Somit liegt der Verdienst bei über 12.000 €, OHNE Steuern zu zahlen.

aber was erkläre ich einem angeblichen Experten den Unterschied zwischen Verdienst und zu versteuernd, du verstehst den Unterschied sowieso nicht

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Hinkelsteiner  22.10.2019, 04:50
@wurzlsepp668

Jaja, wer ist der größte Steuerexperte im Land? :). Ich bin's nicht.

Trotzdem, so ganz richtig ist deine Berechnung nicht. Nur weil noch keine Lohnsteuer bis Monatsbrutto 1051 entsteht, heißt das nicht, das keine Einkommensteuer bei einem Jahresbrutto von 12.612 aufläuft. Das tut sie nämlich garstigerweise bei bloßer Anwendung von Pauschalen.

Ansonsten stimme ich dir zu.

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bei einem Jahreseinkommen von 9.500 € bekommst du auch ohne deine Werbungskosten alle gezahlten Steuern zurück. Die Angabe deiner Werbungskosten lohnen sich nur, wenn du in der Summe über 1.000,- € kommst.

Aber wie gesagt: Du kannst nur die Steuern zurückbekommen, die du auch gezahlt hast.

Ja, im Prinzip ist das so wie Du sagst.

Bei einem Brutto von 9.500 musst Du auch gar keine Werbungskosten geltend machen, weil Du schon durch den Pauschbetrag von 1.000 € unter den Grundfreibetrag rutschst.