Werden Werbungskosten vom Jahresgehalt abgezogen?
Ich arbeite nach dem Abi und verdiene bis Ende 2019 ca. 9500€. Der Grundfreibetrag liegt bei ca. 9100.
Da ich jeden Tag 50km (hin/zurück) fahre, und auch viele Bewerbungsgespräche (je ca. 50-150km) hatte, würde ich die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung geltend machen.
Ich würde gerne unter diesem Grundfreibetrag liegen, damit ich keine Steuern zahlen muss. Wenn ich also Brutto 9500€ verdienen würde und pauschal 1000€ als Werbungskosten ansetze, muss ich dann keine Steuern zahlen?
Werden also die 1000€ ( 9500-1000=8500€) vom Bruttogehalt abgezogen? Danke für eure Hilfe!
8 Antworten
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf den Arbeitslohn. Bei der Ermittlung des zvE werden u.a. auch die Werbungskosten berücksichtigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#Rechenschema
Du hast ganz richtig gerechnet. Schon mit dem Werbungskostenfreibetrag liegst du unter dem Grundfreibetrag. Der Freibetrag hat nichts mit deinem Anspruch auf Arbeitsentgelt zu tun. Das ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber.
Du erhältst normal dein Gehalt, wie es auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ist.
Du gibst die Steuererklärung ab und erhältst den Steuerbescheid mit 0 Euro Nachzahlung bzw. einer Erstattung, wenn du Lohnsteuer gezahlt hast.
Wenn du weniger als 9.164 € im Kalenderjahr verdient hast, bekommst du die gezahlten Lohnsteuern komplett zurück. Werbungskosten finden nur Berücksichtigung, wenn sie 1.000 € übersteigen. (Die Differenz würde das "zu versteuernde Einkommen" verringern)
Hast du denn überhaupt Lohnsteuern gezahlt?
Jaja, wer ist der größte Steuerexperte im Land? :). Ich bin's nicht.
Trotzdem, so ganz richtig ist deine Berechnung nicht. Nur weil noch keine Lohnsteuer bis Monatsbrutto 1051 entsteht, heißt das nicht, das keine Einkommensteuer bei einem Jahresbrutto von 12.612 aufläuft. Das tut sie nämlich garstigerweise bei bloßer Anwendung von Pauschalen.
Ansonsten stimme ich dir zu.
bei einem Jahreseinkommen von 9.500 € bekommst du auch ohne deine Werbungskosten alle gezahlten Steuern zurück. Die Angabe deiner Werbungskosten lohnen sich nur, wenn du in der Summe über 1.000,- € kommst.
Aber wie gesagt: Du kannst nur die Steuern zurückbekommen, die du auch gezahlt hast.
Ja, im Prinzip ist das so wie Du sagst.
Bei einem Brutto von 9.500 musst Du auch gar keine Werbungskosten geltend machen, weil Du schon durch den Pauschbetrag von 1.000 € unter den Grundfreibetrag rutschst.
wenn du Ahnung von Steuern hättest, wüsstet du, dass der Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse Eins bei knapp 1.050 € losgeht. Somit liegt der Verdienst bei über 12.000 €, OHNE Steuern zu zahlen.
aber was erkläre ich einem angeblichen Experten den Unterschied zwischen Verdienst und zu versteuernd, du verstehst den Unterschied sowieso nicht