Steuer zurückzahlen wenn Fahrtkosten unter 1000 euro/Jahr?

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Die Werbungskostenpauschale wird unabhängig davon, ob Werbungskosten in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden, immer von den Einnahmen aus Nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmereinkommen) abgezogen. Auch wenn die tatsächlichen Kosten unter 1.000 € liegen wird die Pauschale abgezogen.

Wenn der Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung zahlt, so darf er pauschalversteuert nicht mehr erstatten, als der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Ein evtl. höherer Betrag muss vom Arbeitnehmer bei der Steuererklärung nachversteuert werden. Dies geschieht automatisch, da dier Fahrtkostenerstattung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und mit den geltend gemachten Fahrtkosten verglichen wird.

Ichoo 
Fragesteller
 30.04.2012, 12:05

Also wenn ich unter 1000 euro Werbungskosten habe und mein Arbeitgeber 500 euro im Jahr Fahrtkostenzulage zahlt müsste ich die 500 ans Finanzamt zurückzahlen?

runfunfrunk  30.04.2012, 13:00
@Ichoo

Wenn du keine Fahrtkosten hast und der Arbeitgeber zahlt eine Fahrtkostenerstattung, dann muss der Betrag versteuert werden. Das heisst nicht, dass du die 500 € an das FA zahlen musst. Die 500 € werden zusammen mit deinem Jahreslohn für die Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegt.

Ichoo 
Fragesteller
 30.04.2012, 23:36
@runfunfrunk

Ich hatte insgesamt Werbungskosten von ca. 1200 euro. Hätte ich dann umgerechnet 200 euro zurückkriegen müssen oder nur ein Bruchteil davon, ein Drittel oder Viertel je nachdem wie hoch der Steuersatz ist? Ich habe aber gleichzeitig 600 pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber bekommen, was von den 1200 abgezogen wurde, so dass ich unter die 1000 euro Pauschale fiel und nix erstattet bekam, wie mir vom Finanzamt gesagt wurde. Wird mir der 600 euro Fahrtkostenzuschuss monatlichen Steuern irgendwie negativ angerechnet?

runfunfrunk  02.05.2012, 09:20
@Ichoo

Die Höhe des maximalen für dich steuerunschädlichen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschusses berechnet sich nach der Entfernung deines Wohnortes vom Arbeitsplatz. Die Erstattung des Arbeitsgebers wird von den von dir geltend gemachten Fahrtkosten abgezogen, dein Aufwand reduziert sich ja durch die Erstattung.

Wenn der Zuschuss des AG höher ist als die tatsächlichen Fahrtkosten, dann muss der zu hohe Teil von dir mit der Steuererklärung nachversteuert werden. Der AG müsste allerdings bei der Zahlung des Zuschusses auch eine entsprechende Prüfung durchführen, da der übersteigende Teil auch wieder sozialversicherungspflichtig ist.

Die Erstattung berechnet sich immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, bei einem Satz von 25 % also mit € 50,00.

Du kriegst diese 1000 euro ja nicht vom finanzamt, das ist nur ein pauschbetrag, um den dein jahreseinkommen gekürzt wird damit du weniger steuern zahlen musst, hast du werbungskosten, also z.b. fahrtkosten, die diesen betrag übersteigen kannst du dementsprechend mehr von deinem jahresgehalt abziehen.

Ichoo 
Fragesteller
 29.04.2012, 20:17

Ja, angerechnet aufs Brutto gehalt werden die 1000 euro. Ab 16 km liegt man über diesen betrag. Ich habe 15 km Fahrtweg. ist es also vollkommen egal ob man 0 oder 15 km Fahrtweg hat? (Andere Werbungskosten mal außen vor gelassen). Und wie wirkt es sich aus wenn man monatlich, z.B. 50 euro vom Arbeitgeber Fahrtkostenzuschuss bekommt, die schoin pauschal besteuert wurden?

Zurück an wen? Von wem hast du die denn zuvor erhalten?

Ichoo 
Fragesteller
 29.04.2012, 20:06

Vom Finanzamt, weil sie in den Monatsgehältern schon miteingerechnet wurden.

blackleather  29.04.2012, 20:17
@Ichoo

Aber zurückzahlen kann man doch nur etwas an jemanden, von dem man zuvor etwas gekriegt hat. Was hast du denn vom Finanzamt gekriegt? Dein Gehalt? Ist das Finanzamt dein Arbeitgeber? Dann solltest du dich allerdings mit solchen Fragen auskennen.