Werde ich angezeigt, wenn ich jemanden beim Autofahren (Schwez) den Mittelfinger gezeigt habe?

4 Antworten

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Ich bin jetzt 13 Jahre alt.

Aufgrund deines Alters bist du ohnehin nur beschränkt straffähig. Aggressionen im Autoverkehr sind zwar nicht gerne gesehen, aber sowas passiert sehr oft. Und nein, angezeigt wirst du dafür definitiv nicht. Das grundlose Hupen ist eigentlich "schlimmer" als mal kurz den mittleren zu zeigen, da die Hupe nur in Gefahrsituationen zu verwenden ist.

jurafragen  15.10.2014, 22:50

Was ist denn bitte beschränkt straffähig!?

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Mach dir keinen Kopf da passiert eh nix aber selbst wenn müste er beweisen das du den Mittelfinger und nich z.B. den Zeigefinger gezeigt hat und selbst dann könntest du ihn wegen Nötigung im Straßenverkehr anzeigen

Mit 13 bist du noch gar nicht strafmündig. Nächstens lässt du sowas sein!

vergiss es! weißt du, wie oft ich schon den stinkefinger sah und auch zeigte? und ich bin keine 13 jahre alt..... vergiss es einfach!