Wer zahlt die Unkosten des neuen Heizkörpers?

12 Antworten

Selbstverständlich gehören zu einer Wohnung auch funktionierende Heizkörper. Gemäß BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben (und während der Mietzeit zu erhalten).

Also: Da beißt die Maus keinen Faden ab, du musst ganz allein den Spaß bezahlen. Der Mieter zahlt ja dann für den Gebrauch auch Miete. Lediglich die Heiz- und Heiznebenkosten darfst du dann in der jährlichen Abrechnung seiner Vorauszahlungen gemäß Heizkostenverordnung umlegen.

Wenn der Heizkörper ausgetauscht werden muß und der Mieter den nicht kaputt gemacht hat, dann mußt du als Vermieter den bezahlen.

Als Vermieter bist du verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsmässigen Zustand zu halten. Geht ein Heizkörper kaputt und den Schaden hat der Mieter nicht verursacht, so musst du auf deine Kosten einen neuen Heizkörper installieren lassen.

Dafür zahlt der Mieter ja seine Miete an dich. Aus der Miete kannst du Rücklagen bilden, um für solche Fälle die Reparaturen ausführen zu lassen.

Das ist nun mal das Los eines Vermieters. Was an seinem Eigentum kaputt geht und niemand ist dafür schuldhaft in Regress zu nehmen, gehen die Kosten zu Lasten des Vermieters.

Wer bist denn du, wenn du nicht der Mieter und auch nicht der Vermieter bist?

Der Mieter wird kaum den Heizkörper wieder ausbauen und mitnehmen, wenn er ihn bezahlt hat.

Natürlich ist der Vermieter dafür zuständig. Und das dürftest wohl du sein oder?