Wer zahlt den Feuerwehreinsatz - Hilfe?

7 Antworten

Tatsächlich ist es so, dass die Kommune, also die Stadt oder Gemeinde, unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für den Einsatz ihrer Feuerwehr verlangen kann.

Grundlage hierfür sind die Feuerwehrgesetze der Bundesländer. Auf Basis dieser Gesetze können die Kommunen dann kommunale Gebührensatzungen erlassen - müssen dies aber nicht.
Ohne Gebührensatzung kann die Kommune keine Gebühren geltend machen.

Als Beispiel für eine Gebührenordnung findest Du diejenige der Stadt Düsseldorf hier: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/37/37-202.html
Für Deinen Ort oder Deine Stadt müsstest Du das evtl. mal im Internet recherchieren oder bei der Verwaltung anfragen.

Dort ist in §2 auch beschrieben, für welche Einsätze Gebühren verlangt werden.

In Deinem Fall sehe ich es so, dass der Einsatz nicht gebührenpflichtig ist, da hier kein Vorsatz vorliegt. Letztendlich ist das aber immer auch ein wenig Interpretationssache des Sachbearbeiters im Rathaus, ob das Bearbeiten eines Kühlschranks mit einem Messer nun grob fahrlässig ist oder nicht...

Also einfach abwarten, ob ein Kostenbescheid erfolgt - und wenn ja, dann würde ich erst einmal mit dem Sachbearbeiter sprechen und die Situation erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Du wirst das nicht zahlen müssen, da Du tatsächlich meintest in einer Notlage zu sein.

In Wirklichkeit lag allerdings keine Gefährdung vor. Das Gas in Kühlschränken war früher FCKW, seit vielen Jahren ist es Propan. Die Menge in einem Kühlschrank ist sehr begrenzt. Es mag komisch gerochen haben, vielleicht auch, weil etwas Öl mit ausgetreten ist. Eine Gesundheitsgefahr besteht dadurch aber nicht.

Nein, da kommt keine Rechnung, der Einsatz war ja auch gerechtfertigt.

RedPanther  23.09.2021, 11:07

Wenn jemand ein Haus anzündet, ist der Einsatz der Feuerwehr auch gerechtfertigt... aber es kommt anschließend eine Rechnung für den Einsatz.

Die Frage ist nicht, ob der Einsatz gerechtfertigt war. Sondern ob es aufgrund eines schuldhaften Verhaltens (inkl. Fahrlässigkeit) dazu kam.

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Wenn Dich ein Verschulden des Notfalls trifft (Fahrlässigkeit), dann tritt für die Kosten eine Haftpflichtversicherung ein, sofern du eine abgeschlossen hast. Anderenfalls kann es für dich teuer werden.

Den Rettungswageneinsatz bezahlt die Krankenkasse. Da fällt für dich nur ein kleiner Eigenanteil an.

In meiner Nachbarschaft hat mal ein Mieter eine Gasleitung angebohrt. Das verursachte einen riesigen Rummel mit stundenlangem Feuerwehreinsatz, Maßnahmen der Stadtwerke u.a. Die Gesamtkosten lagen da bei über 5000 €. Die Haftpflichtversicherung hat es übernommen.