Feuerwehreinsatz wg. in Garage eingesperrter Katze - wer muss den Einsatz zahlen?
Angenommen, ich bemerke eine Katze, die in einer Garage eingesperrt ist. Bei genauerer Nachfrage wird klar, dass die Eigentümer der Garage in Urlaub sind und erst in zwei Wochen wieder kommen. Nur ob die Katze dann noch lebt ist fraglich. Wenn ich nun die Feuerwehr alarmiere, die dann die Katze befreit, wer muss dann für die Kosten aufkommen - also in erster Linie die Kosten für den Feuerwehreinsatz?
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
21 Antworten
Das hängt davon ab wie der Einsatzleiter die dringlichkeit des Einsatzes beurteilt. entweder die Gemeinde oder der Eigentümer. Der Anrufer muß nur bei Böswilligem Fehlalarm zahlen.
Wobei man denken könnte, dass wenn der Eigentümer fahrlässig gehandelt hat, er die Rechnung bekommt..
es kommt drauf an obs eine fremde katze ist oder seine.
wenns seine ist muss er den einsatz bezahlen. wenns eine fremde ist bezahlt es die stadt. ist die katze in not bezahlt es auch die stadt nur hinter einem garagentor ist das schlecht festzustellen. der melder eines vorfalls muss nur dann zahlen wenn es eine böswillige alarmierung war. in anderen fällen bezahlt der verursacher wie in diesem fall aber nur wenns seine katze ist (es sei denn ihhm kann nachgewiesen werden das er die katze absichtlich da eingesperrt hat)
nur wenn der besitzer der katze nicht ermittelt werden kann. denn der muss das eigendlich zahlen.
Hallo,
das dürfte sich unter Geschäftsführung ohne Auftrag subsummieren lassen. Sprich: Der Garageneigentümer müsste haften.
Und wenn ich die Rettungskräfte am 11. September in New York angerufen hätte - hätte ich dann auch deren Einsatz bezahlen müssen?