Feuerwehreinsatz wg. in Garage eingesperrter Katze - wer muss den Einsatz zahlen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Die Einsatzkosten übernimmt die Staatskasse/Gemeindekasse usw. 54%
Wer den Vorfall meldet, muss auch den Einsatz zahlen! 31%
Der Eigentümer der Garage muss den einsatz zahlen! 15%

21 Antworten

Das hängt davon ab wie der Einsatzleiter die dringlichkeit des Einsatzes beurteilt. entweder die Gemeinde oder der Eigentümer. Der Anrufer muß nur bei Böswilligem Fehlalarm zahlen.

Wobei man denken könnte, dass wenn der Eigentümer fahrlässig gehandelt hat, er die Rechnung bekommt..

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Der Eigentümer der Garage muss den einsatz zahlen!

es kommt drauf an obs eine fremde katze ist oder seine.

wenns seine ist muss er den einsatz bezahlen. wenns eine fremde ist bezahlt es die stadt. ist die katze in not bezahlt es auch die stadt nur hinter einem garagentor ist das schlecht festzustellen. der melder eines vorfalls muss nur dann zahlen wenn es eine böswillige alarmierung war. in anderen fällen bezahlt der verursacher wie in diesem fall aber nur wenns seine katze ist (es sei denn ihhm kann nachgewiesen werden das er die katze absichtlich da eingesperrt hat)

Die Einsatzkosten übernimmt die Staatskasse/Gemeindekasse usw.

nur wenn der besitzer der katze nicht ermittelt werden kann. denn der muss das eigendlich zahlen.

Der Eigentümer der Garage muss den einsatz zahlen!

Hallo,

das dürfte sich unter Geschäftsführung ohne Auftrag subsummieren lassen. Sprich: Der Garageneigentümer müsste haften.

Und wenn ich die Rettungskräfte am 11. September in New York angerufen hätte - hätte ich dann auch deren Einsatz bezahlen müssen?