Wer übernimmt die Kosten wenn für einen Hausanschluss die Straße aufgerissen wird?

5 Antworten

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Die Erschließung eines Grundstücks ist Angelegenheit der zuständigen Baubehörde. Die bestimmt, in welcher Form laut Bebauungsplan das jeweilige Grundstück erschlossen werden kann. Das bedeutet konkret: Sollte die Gasversorgung vorgesehen sein, wird der notwendige Gasanschluss "bis mind. 1 Meter" ins Grundstück gelegt. Bis da fallen für den Grundstücksbesitzer "keine" Kosten an. Von da an bis zum Gerät bzw. ins Haus, muss der Grundstücksbesitzer die Kosten für die weitere Verlegung "selbst" tragen. Es geht jeweils um die Erschließung "des Grundstücks"!!! Und das ist dann, wie beschrieben erfolgt. Keiner kann wissen, ob die Leitung oder das Kabel bis 5 Meter ins Grundstück muss, oder bis zum Ende.

Bei der Stadtverwaltung und dem zuständigen Gasversorger nachfragen.

kann glaub ich auf die eigentümer zumindest teilweise abgewälzt werden

wahrscheinlich der Eigentümer

von der Strasse (Hauptleitung)bis zum Haus ..der Besitzer.

XXXKKKXXX  24.10.2010, 09:22

aber der des neuen Hauses ;-)

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wernilein  24.10.2010, 09:24
@XXXKKKXXX

das gilt auch dann,wenn von der Hauptleitung ein neuer anschluss zum alten Haus gelegt wird.Dann zahlt der(jetzige) Besitzer.

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