Wer übernimmt die Kosten wenn für einen Hausanschluss die Straße aufgerissen wird?
Die Gasleitung liegt z.B. nur eine Straße weiter in der Straße.
5 Antworten
Die Erschließung eines Grundstücks ist Angelegenheit der zuständigen Baubehörde. Die bestimmt, in welcher Form laut Bebauungsplan das jeweilige Grundstück erschlossen werden kann. Das bedeutet konkret: Sollte die Gasversorgung vorgesehen sein, wird der notwendige Gasanschluss "bis mind. 1 Meter" ins Grundstück gelegt. Bis da fallen für den Grundstücksbesitzer "keine" Kosten an. Von da an bis zum Gerät bzw. ins Haus, muss der Grundstücksbesitzer die Kosten für die weitere Verlegung "selbst" tragen. Es geht jeweils um die Erschließung "des Grundstücks"!!! Und das ist dann, wie beschrieben erfolgt. Keiner kann wissen, ob die Leitung oder das Kabel bis 5 Meter ins Grundstück muss, oder bis zum Ende.
Bei der Stadtverwaltung und dem zuständigen Gasversorger nachfragen.
kann glaub ich auf die eigentümer zumindest teilweise abgewälzt werden
wahrscheinlich der Eigentümer
von der Strasse (Hauptleitung)bis zum Haus ..der Besitzer.
das gilt auch dann,wenn von der Hauptleitung ein neuer anschluss zum alten Haus gelegt wird.Dann zahlt der(jetzige) Besitzer.
aber der des neuen Hauses ;-)